Veterinäramt
Als Abteilung der Stabsstelle Verbraucherschutz ist das Veterinäramt Duisburg sowohl im Bereich des Verbraucherschutzes als auch im Bereich Tiergesundheit tätig.
Beschreibung
Tierkrankheiten können für den Menschen gefährlich sein oder aber schwere wirtschaftliche Verluste für die Landwirtschaft bedeuten. Die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen einschließlich der Überwachung Tierischer Nebenprodukte stellt daher eine wichtige Aufgabe für das Veterinäramt dar.
Bei der Überwachung zugelassener Exportbetriebe wird die Einhaltung der EU- oder Drittlandbestimmungen für die vom Tier stammenden Lebensmittel überprüft und die erforderlichen Exportzertifikate ausgestellt.
Die Tierarzneimittelüberwachung soll den sachgerechten Einsatz dieser Mittel durch Tierärzte, im Verkauf (freiverkäufliche Arzneimittel), bei Tierheilpraktikern und in landwirtschaftlichen Tierhaltungen gewährleisten.
Das Veterinäramt ist für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständig.
Für den Vollzug des Landeshundegesetzes werden im Veterinäramt die erforderlichen gutachterlichen Stellungnahmen erstellt.
Zum Schutz des Verbrauchers dienen die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, sowie die Trichinenuntersuchung (von Schweinen, Wildschweinen u.a.).
Aktuelle Meldungen:
FAQ - Aviäre Influenza
1. Was ist die Aviäre Influenza bzw. Geflügelpest?
Die Aviäre Influenza ist eine durch Influenzaviren ausgelöste Infektionskrankheit bei Vögeln. Eine besonders gefährliche Form ist die sogenannte hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) bei der z. B. die Subtypen H5 oder H7 vorkommen. Die stark krankheitserregenden aviären Influenzaviren können bei Wildvögeln als auch Nutzgeflügel, zum Beispiel bei Hühnern oder Puten, zu hohen Tierverlusten führen.
2. Ist die Erkrankung für Menschen gefährlich?
Die Übertragung auf Menschen gilt als sehr selten. Nur Personen mit intensivem, direktem Kontakt zu infiziertem Geflügel mit einer hohen Viruslast können in seltenen Fällen selbst erkranken.
3. Was muss ich tun, wenn ich einen kranken oder toten Greifvogel / Wassergeflügel finde?
Wenn Sie einen toten oder stark erkrankten Wasser- oder Greifvogel entdecken, gilt:
- Berühren Sie den Vogel nicht und halten Sie Haustiere fern.
- Melden Sie den Fund umgehend dem Veterinäramt unter unter 0203-283 94735 oder per E-Mail an veterinaeramtstadt-duisburgde. Geben Sie möglichst den Fundort, die Vogelart (wenn erkennbar) und eine Telefonnummer für Rückfragen an.
4. Muss ich beim Spaziergang im Park meinen Hund anleinen wegen der Geflügelpest?
In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber durch direkten oder indirekten Kontakt weiterverbreiten. Vermeiden Sie daher bestmöglich den Kontakt von Haustieren zu Wildvögeln.
Halten Sie Ihren Hund an Seen, Flüssen, Teichen oder Feuchtgebieten an kurzer Leine und vermeiden Sie Kontakt mit toten Wild- oder Wasservögeln und gehen Sie nicht mit ihm über Uferbereiche, in denen viele Wildvögel ruhen oder rasten.
5. Was muss ich als Geflügelhalter beachten?
Derzeit werden bei Ausbruch der Vogelgrippe bei Wildvögeln keine weiteren Restriktionsmaßnahmen durchgeführt.
Dennoch rät das Veterinäramt Duisburg allen Geflügelhaltern seine Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen.
- Vermeiden Sie den Kontakt zu Wildvögeln, insbesondere den Zugang zu Tränken und Futterstellen von Hausgeflügel.
- Das Überziehen von Schutzkleidung vor Betreten des Stalles schützt vor einem Eintrag von außen
- Das Aufstallen von Tieren oder die Abdeckung von Volieren kann das Ansteckungsrisiko verringern
- Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ein Verdacht muss sofort dem zuständigen örtlichen Veterinäramt mitgeteilt werden
Weil die Mitarbeiter*innen häufig Außentermine wahrnehmen,ist eine vorherige Terminabstimmung unbedingt erforderlich.