Abfertigung von Tieren im Reiseverkehr

Wenn Sie mit Ihrem Tier ins Ausland verreisen möchten, müssen Sie die für das jeweilige Land geltenden Einreisebestimmungen beachten. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Tierarzt.

Beschreibung

Beschreibung

Wer mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedstaaten reisen möchte, benötigt:
• eine Kennzeichnung des Tieres mit  Mikrochip oder einer Tätowierung (erstellt vor dem 3.7.2011)
• eine gültige Impfung gegen Tollwut, die der Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt hat,
• den EU-Heimtierausweis 

Es dürfen pro Begleitperson maximal 5 Tiere mitgenommen werden, eine Abgabe von Tieren am Zielort ist nicht zulässig.

Gleiches gilt für die Wiedereinreise aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland.

In den Mitgliedstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich sowie auch in Norwegen gelten zusätzliche Regelungen über Behandlung gegen Echinokokken(Bandwürmer).

Zusätzliche Anforderungen sind beim gewerblichen Verbringen/Handel zu beachten.

Für Reisen in Nicht-EU-Länder die Vorschriften des Reiselandes.
Ihr Tierarzt kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob neben den vorgeschriebenen Impfungen/Parasitenbehndlungen ein sogenanntes amtstierärztliches Zeugnis, das Sie nur von uns erhalten, erforderlich ist.

Bei der Rückreise aus bestimmten Drittländern (z.B. Serbien, Türkei) muss der Tollwutimpfschutz in einer Blutprobe nachgewiesen werden, die der Tierarzt entnimmt und an ein zugelassenes Labor einsendet. Diese Antikörperbestimmung sollte unbedingt in Deutschland vor Antritt der Reise erfolgen, weil sonst Fristen für die Wiedereinreise einzuhalten sind.