Tierarzneimittelüberwachung

Das Tierarzneimittelrecht ist unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes eng mit dem Fleischhygienerecht und dem Lebensmittelrecht verknüpft. Auch für Tierarzneimittel gilt, dass die Sicherheit für Mensch und Tier im Handel und bei der Anwendung überwacht wird.

Beschreibung

Beschreibung

Bei der Verwendung von Tierarzneimitteln steht der Schutz von Tier und Mensch im Mittelpunkt. Neben der streng überwachten Herstellung von Tierarzneimittel muss insbesondere der richtige Einsatz gewährleistet sein. Die Anwendung von Tierarzneimitteln durch Landwirte wird durch die Veterinärämter überprüft. In Verbindung mit vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen Anwendung und Lebensmittelgewinnung und festgelegten Rückstandshöchstmengen wird ein hohes Maß an Verbraucherschutz angestrebt und ständig weiterentwickelt. Für Nutztiere, die der Erzeugung von Lebensmitteln dienen, bestehen umfangreiche Nachweispflichten über Herkunft, Verbleib und Anwendung von Arzneimitteln. Im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung werden neben Art, Umfang und Lagerung der vorhandenen Arzneimittel auch die Eintragungen im Bestandsbuch überprüft. In landwirtschaftlichen Betrieben werden zusätzlich nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan unangekündigte Proben von lebenden Tieren (Urin, Blut, Milch, Eier etc.) zur Untersuchung auf Rückstände von Tierarzneimitteln entnommen. Positive Befunde können vorübergehende oder endgültige Verwertungs- und Schlachtverbote sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Daneben gehört auch die Überwachung der Tierärztliche Hausapotheken zu den Aufgaben des Veterinäramtes.

Tierbehandler und Einzelhändler von Tierarzneimitteln müssen die Teilnahme am Tierarzneimittelverkehr vor Aufnahme der Tätigkeit dem zuständigen Veterinäramt anzeigen.