Umtausch Führerschein - Alt gegen EU-Führerschein

Beschreibung

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AKTUELLER HINWEIS: 
Aufgrund der aktuellen hohen Terminnachfrage hinsichtlich der auslaufenden Frist des Pflichtumtausches für die grauen und rosa Führerscheine der Jahrgänge 1965 - 1970  können nicht genügend Termine angeboten werden. 
Bitte sehen Sie von Terminanfragen per Mail ab und schauen regelmäßig nach neuen Terminen online nach.  Je nach personeller Kapazität werden zusätzliche Termine freigegeben. 

!!! Kartenführerscheine sind noch nicht umzutauschen!!! (siehe untenliegende Tabelle)

Was droht, wenn man zu spät tauscht?
Auszug von der ADAC Webseite: Führerschein umtauschen: Alle Fristen als Tabelle (adac.de) (Öffnet in einem neuen Tab)
„Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen!“


Sie leben in Ihrer Hauptwohnung in Duisburg (sog. „Erstwohnsitz“) und besitzen einen in Deutschland ausgestellten Führerschein (Grau, Rosa oder unbefristeten Kartenführerschein), den Sie in ein aktuelles EU-Kartenführerscheinmodell umtauschen möchten? Oder Sie benötigen einen neuen Führerschein, da Ihr aktuelles Dokument beschädigt ist?

Dies können Sie aktuell nur noch in der zentralen Fahrerlaubnisbehörde erledigen. Der schnellste und einfachste Weg ist die Beantragung des Umtauschs mit dem von uns angebotenen Direktversand des Führerscheins - direkt zu Ihnen nach Hause. Liegt bei der Antragstellung alles erforderliche (s. Details) vor und der neue Führerschein kann per Direktversand direkt bestellt werden, trifft der neue Führerschein meist nach 2-3 Wochen bereits per Post (Einwurf-Einschreiben) bei Ihnen ein.

In Einzelfällen, sowie beim Umtausch des DDR-Führerscheines kann es auch zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen.  

Beim Direktversand wird Ihnen der Führerschein dann im neutralen Brief (Inhalt von außen nicht erkennbar) per Einwurfeinschreiben an Ihre Meldeadresse geschickt. Direkt durch die Bundesdruckerei aus Berlin, die den Führerschein nach Prüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde herstellt.

Ihr Vorteil: Zeitaufwändige, interne Wege zwischen den Behörden fallen somit einfach weg und Sie müssen auch nicht erneut bei der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen! Ihren bisherigen Führerschein können Sie behalten, dieser wird durch die Kolleg*innen vor Ort im Rahmen Ihrer Beantragung mittels Lochung und einem speziellen Aufkleber der Bundesdruckerei bzw. Stempel befristet. Ihren alten Führerschein können Sie somit bis zum Erhalt des neuen Führerscheins weiter nutzen (Bitte informieren Sie sich bei einem Automobilclub nach der Handhabung im jeweiligen Ausland, sofern Sie eine Auslandsfahrt planen).

Onlineterminbuchung unter Links und Downloads.