Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchen (z.B. Geflügelpest, Schweinepest, , Afrikanische Schweinepest, Maul- und Klauenseuche)stellen eine große Gefahr für Tierbestände oder auch für die menschliche Gesundheit (z.B. Tollwut) dar. Daher ist der Besitzer oder Halter der Tiere verpflichtet, eine Tierseuche oder einen Tierseuchenverdacht unverzüglich zu melden. Dies ermöglicht ein schnelles Eingreifen des Amtstierarztes und damit eine Eindämmung der Tierseuche.

Tierseuchenmeldung außerhalb der Dienstzeiten:
An Wochenenden erreichen sie den amtstierärztlichen Notdienst über 0203/283 7770 (Anrufbeantworter)

Beschreibung

Beschreibung

Der Amtstierarzt wird zunächst Maßnahmen ergreifen, damit die ansteckungsverdächtigen Tiere von anderen Tieren ferngehalten werden.

Ob eine Tierseuche staatlich bekämpft wird, hängt von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, der Ausbreitungsgeschwindigkeit oder auch der Gefährdung der menschlichen Gesundheit ab. Die Rechtsgrundlagen hierfür befinden sich im Tiergesundheitsgesetz und zahlreichen Verordnungen (z.B. Geflügelpestverordnung)

Sollte trotz der Vorsorgemaßnahmen eine hochansteckende Tierseuche ausbrechen, wird ein lokales Tierseuchenkrisenzentrum (DU/OB/MH) eingerichtet. Es soll die Maßnahmen der kreisfreien Städte Duisburg Mülheim und Oberhausen koordinieren.