Meldung von Nutztieren

Um eine effektive Tierseuchenbekämpfung zu ermöglichen müssen Tierhalter tierseuchenrechtliche Bestimmungen beachten. Dazu gehören Meldepflichten, das Führen von Bestandsbüchern oder auch Impfungen der Tiere.

Beschreibung

Beschreibung

Wer Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Geflügel oder Bienen hält, muss seinen Tierbestand bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW anmelden.

(s. Links unten)