Gesundheitsbescheinigungen für Pferde
Pferde, die in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Drittländer (Handel, Turniere, Urlaub) verbracht werden sollen, benötigen eine Gesundheitsbescheinigung.
Diese wird nach Antrag vom Veterinäramt ausgestellt.
Pferde, die in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Drittländer (Handel, Turniere, Urlaub) verbracht werden sollen, benötigen eine Gesundheitsbescheinigung.
Diese wird nach Antrag vom Veterinäramt ausgestellt.