Ausnahmegenehmigung Equidenkremierung
Beschreibung
Beschreibung
Pferdebesitzer, die ihr Tier in einem Tierkrematorium einäschern lassen möchten, benötigen eine schriftliche Ausnahmegenehmigung des zuständigen Veterinäramtes nach §4 Abs.2 TierNebG.
Der Transport muss durch ein zugelassenes Transportunternehmen erfolgen.