Ausnahmegenehmigung Equidenkremierung

Beschreibung

Beschreibung

Pferdebesitzer, die ihr Tier in einem Tierkrematorium einäschern lassen möchten, benötigen eine schriftliche Ausnahmegenehmigung des zuständigen Veterinäramtes nach §4 Abs.2 TierNebG. 

Der Transport muss durch ein zugelassenes Transportunternehmen erfolgen.