Hinweise zur elektonischen Kommunikation

Einleitung

Gerne können Sie uns Ihre Fragen, Anregungen, Anliegen auch online senden. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Duisburg. Da es die verschiedensten Möglichkeiten, Formate und technischen Standards gibt, hier unsere aktuellen organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen.

Grundsätzlich wird zwischen einfachen formlosen Schreiben und formgebundenen Schreiben unterschieden, die in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen (zum Beispiel Widerspruch und viele Anträge). Auch bei der elektronischen Übersendung gibt es hier Unterschiede, die wir Ihnen nachfolgend gerne erläutern.

Formfreie elektronische Kommunikation

Einfache Anliegen, Hinweise, Beschwerden und dergleichen, also alles, was keine eigenhändige Unterschrift benötigt, können Sie uns auch weiterhin einfach online per E-Mail schicken.

Bitte beachten Sie: Anträge und Rechtsbehelfe werden per E-Mail nicht entgegengenommen. 

Hinweis zur Datensicherheit: E-Mails sind wie Postkarten auf dem Übertragungsweg über das Internet. Sie sind unverschlüsselt und daher auch für Dritte lesbar und können grundsätzlich auch verändert werden.

Bitte senden Sie Ihre E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse: infostadt-duisburgde

De-Mails werden von den De-Mail-Anbieterinnen und -Anbietern verschlüsselt versandt. Sie eignen sich daher auch für Mitteilungen, die nicht die Schriftform erfordern, aber vielleicht schützenswerte Informationen beinhalten. Hierfür reicht eine einfache De-Mail ohne Absenderbestätigung und Anmeldung mit einfachem Authentisierungsniveau.

Die zentrale De-Mail-Eingangsadresse lautet: infostadt-duisburg.de-mailde

Rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation

Für Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen beziehungsweise Rechtsfristen in Gang setzen (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und viele Anträge), müssen die Mitteilungen und Anlagedokumente bei elektronsicher Übermittlung nach dem Gesetz:

  • entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Artikel 3 Nummer 12 der Verordnung Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über "elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG" versehen sein

  • oder per De-Mail mit Absenderbestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes übersandt werden.

Die beiden erstgenannten Formen ersetzen die gesetzlich angeordnete Schriftform (=Unterschrift in der Papierform). Eine einfache E-Mail erfüllt die Schriftform ausdrücklich nicht.


Elektronische Übermittlung mit qualifizierter elektronischer Signatur

Für alle E-Mail-Adressen der Stadt Duisburg wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet. Dies bedeutet beispielsweise, dass Sie über andere E-Mail-Adressen keine Anträge verbindlich stellen können oder keine Fristen gewahrt werden.

Die Stadt Duisburg verfügt über kein allgemeines Verfahren zur Prüfung qualifizierter elektronischer Signaturen bei elektronischer Übermittlung per E-Mail.


Elektronische Übermittlung durch De-Mail mit Absenderbestätigung

Eine De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes ersetzt nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW, nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 87a der Abgabenordnung ebenfalls die Schriftform. Sie können daher auch über De-Mail mit Absenderbestätigung rechtsverbindlich mit der Stadt Duisburg elektronisch kommunizieren.

De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizieren Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen. Für eine absenderbestätigte De-Mail müssen Sie sich an Ihrem De-Mail-Konto mit hohem Authentisierungsniveau anmelden. Um die Anmeldung mit hohem Authentisierungsniveau der Empfängerin oder des Empfängers der Nachricht kenntlich zu machen, bestätigt Ihr De-Mail-Diensteanbieter dies. Hierzu versieht er im Auftrag der Senderin oder des Senders die Nachricht mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie Ihrer De-Mail Dateien anhängen, bezieht sich die qualifizierte elektronische Signatur auch auf diese. Bitte beachten Sie, dass Sie für die absenderbestätigte De-Mail keine pseudonyme De-Mail-Adresse verwenden können.

Die zentrale De-Mail-Eingangsadresse lautet: infostadt-duisburg.de-mailde

Hier finden Sie weitere Informationen zur De-Mail. (Öffnet in einem neuen Tab)

Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)

Die Stadt Duisburg verfügt über ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) und nimmt hierüber formfreie und formgebundene Erklärungen entgegen.

Das besondere Behördenpostfach dient zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten und Strafverfolgungsbehörden.

Für die Weiterverarbeitung von Nachrichten, die über das beBPo empfangen werden, gelten die genannten technischen Voraussetzungen.

Sicher mailen über SSL-Formulare

Wir bieten Ihnen bei den einzelnen Services wie Urkundenbestellung oder Terminanfragen oft ein Online-Formular an, mit dem Sie uns Ihr Anliegen, Ihren Wunsch und auch Ihre persönlichen Daten über eine gesicherte Verbindung (SSL) schicken können.

Hier können Sie die Onlineterminvereinbarung der Stadt Duisburg erreichen. (Öffnet in einem neuen Tab)
Hier können Sie das Service-Portal der Stadt Duisburg erreichen. (Öffnet in einem neuen Tab)

Das Problem „Viren“ und „Spam“

Wenn Sie eine E-Mail mit ausführbaren Dateien (zum Beispiel *.exe, *.bat) übersenden, werden diese Anhänge ungelesen gelöscht. Ebenso wird eine E-Mail mit einem Virus ungelesen gelöscht. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden gefiltert. In allen genannten Fällen erhalten Sie keine weiteren Informationen.

Wenn Sie uns Dateien schicken (Technische Voraussetzungen)

Es gibt Hunderte von Programmen und Dateiformaten. Die gängigsten Programme haben wir im Einsatz und können damit Ihre Dateien auch öffnen und lesen. Konkret sind das:

Bevorzugt wird die Übermittlung von PDF-Dateien (Adobe Acrobat ab Version 4.0)

Zudem können die gängigen Office-Formate (txt, doc/x, xls/x, ppt/x) und Grafikformate (jpg, gif, tif) verarbeitet werden.

Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen keine Dateien mit ausführbarem Inhalt (z. B. Makros) und im RTF-Format empfangen und verarbeitet werden können. Solche Anhänge werden beim Empfang automatisiert aus der Nachricht entfernt und nicht an den Empfänger zugestellt.

Alle genannten Dateiformate können Sie auch in einer zip-komprimierten Form (*.zip) übermitteln.

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt oder als selbstextrahierende *.exe-Dateien übermittelt werden, können wir nicht verarbeiten. Das gleiche gilt für Dateien, die automatisierte Abläufe oder Programmierungen - beispielsweise Makros - enthalten.

Wenn Sie abweichende Dateiformate verwenden wollen, beispielsweise beim Austausch von Geo-Informationen, sprechen Sie das bitte kurz telefonisch mit uns ab.

Wir bitten Sie, möglichst E-Mails mit einer Gesamtgröße von mehr als 10 MB nicht an die Stadt Duisburg zu übersenden. Bei größeren Anhängen erfragen Sie bitte telefonisch beim Empfänger, ob die E-Mail empfangen wurde und verarbeitet werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der Überschreitung der Größenbeschränkungen nicht in jedem Fall eine Mitteilung über die Nichtzustellung der E-Mail erhalten. Sie können also nicht davon ausgehen, dass eine E-Mail mit einer Größe von mehr als 10 MB tatsächlich zugestellt wurde.