Erlaubnis für Hundetrainer*innen / Hundeausbilder*innen

Aufgrund einer Änderung im Tierschutzgesetz benötigt ab dem 01. August 2014 jeder, der Hunde gewerbsmäßig für Dritte ausbilden oder die Ausbildung durch den Hundehalter anleiten will, eine Genehmigung für diese Tätigkeit.

Beschreibung

Beschreibung

Diese Erlaubnis ist unter anderem von der Sachkunde der tätigen Personen abhängig, die gegenüber dem Veterinäramt nachgewiesen werden muss.
Somit kann sichergestellt werden, dass sich künftig nur Personen mit besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten in sachkundiger Weise gewerblich mit Hunden beschäftigen.

Durch die Erlaubnispflicht werden Mindeststandards bezüglich der Qualität der Ausbildung sichergestellt. Die Erlaubnis kann zum Schutz der Hunde auch mit Auflagen versehen werden.