Amt für Soziales und Wohnen
Willkommen auf den Internetseiten des Amtes für Soziales und Wohnen. Das Amt ist zuständig für die allgemeine Sozialhilfe, Hilfe in Heimen, Schwerbehindertenrecht, Asyl- und Aussiedlerangelegenheiten, Alten- und Behindertenhilfe, Wohnungsversorgung- und Aufsicht, Wohnungsbauförderung und für die Fachstelle für Wohnungsnotfälle.
Beschreibung
Amtsleitung
Amtsleiter
Herr Fechner
Abteilung 1
Allgemeine Verwaltung, Personal- und Organisationsangelegenheiten, Finanzen, Controlling, Asyl- und Aussiedlerangelegenheiten
Abteilungsleiterin: Frau Stanaitis
Herr Fechner
Sekretariat/Vorzimmer
Frau Winzer
Herr Ptaschny
Abteilung 1
Allgemeine Verwaltung, Personal- und Organisationsangelegenheiten, Finanzen, Controlling, Asyl- und Aussiedlerangelegenheiten
Abteilungsleiterin: Frau Stanaitis
Abteilung 2
Wirtschaftliche Hilfen in und außerhalb von Einrichtungen, Schwerbehindertenrecht, Koordination städtischer Aufgaben gemäß SGB II
Abteilungsleiterin: Frau Gottwald
Wirtschaftliche Hilfen in und außerhalb von Einrichtungen, Schwerbehindertenrecht, Koordination städtischer Aufgaben gemäß SGB II
Abteilungsleiterin: Frau Gottwald
Abteilung 3
Wohnungsversorgung, Wohnungsbauförderung, Wohngeld, Senioren-, Behinderten- und Pflegeangelegenheiten
Abteilungsleiterin: Herr Rixfehren
Wohnungsversorgung, Wohnungsbauförderung, Wohngeld, Senioren-, Behinderten- und Pflegeangelegenheiten
Abteilungsleiterin: Herr Rixfehren
Abteilung 4
Wohnungspolitische Aufgaben, Fachstelle für Wohnungsnotfälle, Projekte „Unterbringung“
Wohnungspolitische Aufgaben, Fachstelle für Wohnungsnotfälle, Projekte „Unterbringung“
Abteilungsleiter: Herr Schürkes
Aktueller Hinweis:
Örtliche Überprüfungen des geförderten Wohnungsbestandes in den Ortsteilen Laar, Beeck, Overbruch, Vierlinden, Fahrn und Alt-Walsum
Die Stadt Duisburg überprüft auch in diesem Jahr wieder einen Teil des geförderten Wohnungsbestandes. Kontrolliert werden die geförderten Wohnungen in den Ortsteilen Laar, Beeck, Overbruch, Vierlinden, Fahrn und Alt-Walsum.
Grundlage dieser jährlichen 10-Prozent-Kontrolle sind die landesweit geltenden Bestimmungen. „Bei der Überprüfung der Wohnungen wird zum Beispiel auf den Zustand der Wohnungen und des Treppenhauses, bauliche Veränderungen und die Miethöhe geachtet. Mieter und Vermieter bitte ich um Verständnis und Unterstützung“, erklärte der Beigeordnete Thomas Krützberg, Dezernent für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales.
Die Mitarbeiter, die mit dieser Prüfung beauftragt sind, tragen einen Dienstausweis bei sich und können sich damit legitimieren.
Die Stadt Duisburg überprüft auch in diesem Jahr wieder einen Teil des geförderten Wohnungsbestandes. Kontrolliert werden die geförderten Wohnungen in den Ortsteilen Laar, Beeck, Overbruch, Vierlinden, Fahrn und Alt-Walsum.
Grundlage dieser jährlichen 10-Prozent-Kontrolle sind die landesweit geltenden Bestimmungen. „Bei der Überprüfung der Wohnungen wird zum Beispiel auf den Zustand der Wohnungen und des Treppenhauses, bauliche Veränderungen und die Miethöhe geachtet. Mieter und Vermieter bitte ich um Verständnis und Unterstützung“, erklärte der Beigeordnete Thomas Krützberg, Dezernent für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales.
Die Mitarbeiter, die mit dieser Prüfung beauftragt sind, tragen einen Dienstausweis bei sich und können sich damit legitimieren.