Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen (Rollstuhlnutzer und Rollstuhlnutzerinnen)
Die Stadt Duisburg bietet für Rollstuhlnutzer und Rollstuhlnutzerinnen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben ausschließlich im Duisburger Stadtgebiet einen Fahrdienst an. Dieser Fahrdienst wird mittels rollstuhlgeeigneter Spezialfahrzeuge durchgeführt
Details
Bemerkung
Voraussetzungen
Am Fahrdienst teilnehmen können Duisburger Einwohnerinnen und Einwohner:
- die in der Stadt Duisburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und das ihnen gewährte Budget noch nicht ausgeschöpft haben,
- die, sofern sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen, keine Nachteilsausgleiche nach dem SGB IX - weder die Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung noch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr - in Anspruch nehmen und
- die von der Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen, als teilnahmeberechtigt anerkannt sind.
Für abzurechnende Fahrten gelten folgende Ausschlusskriterien:
- Fahrten zur medizinischen (z.B. Arzt-, Krankenhausbesuche etc.) und pflegerischen Versorgung (z.B. Krankengymnastik, Tagespflege etc.), zu schulischen oder beruflichen Zwecken,
- Fahrten, für die ein anderer Kostenträger zuständig ist,
- Fahrten, zur Teilnahme an Veranstaltungen, Ausflügen oder sonstigen Aktivitäten, die von Anbietern von Wohn- und Pflegeeinrichtungen für ihre Bewohnerinnen und Bewohner oder von ambulanten oder sonstigen Betreuungseinrichtungen für ihre Kundinnen und Kunden organisiert und/oder durchgeführt werden,
dürfen mit dem städtisch bezuschussten Fahrdienst nicht durchgeführt werden.
Sollten Sie Fahrten durchführen, die unter die hier aufgeführten Ausschlusskriterien fallen, müssen Sie diese Fahrten komplett selber zahlen. Bei Nichtbeachtung wird Ihnen die Teilnahmeberechtigung am Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen entzogen und das zu Unrecht genutzte Budget muss von Ihnen in voller Höhe rückerstattet werden.
Antragstellung
Im Rahmen einer Antragstellung wird geprüft ob Ansprüche für eine Gewährung der Mobilitätshilfe nach dem SGB IX vorliegen:
- Eine wesentliche Behinderung muss vorliegen. Hinweis: Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist nicht nur auf Rollstuhlnutzer*innen beschränkt (z.B. Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
- Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist aufgrund der Schwere der Behinderung nicht zumutbar.
- Der behinderte Mensch muss auf die ständige Nutzung eines KFZ angewiesen sein.
- Einkommen und Vermögen liegen unter den Freigrenzen. * s. unten
Den Antrag finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.
Verfahren / Budget
Teilnehmerkreis 1.: Anspruchsberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach SGB IX
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird ein Budget pro Kalenderjahr in Höhe von 2.000 Euro zur Finanzierung von sogenannten "Freizeitfahrten" zur Verfügung gestellt. Sie können in Duisburg und in alle Städte fahren, die direkt an Duisburg angrenzen (Moers, Rheinberg, Dinslaken, Oberhausen, Mülheim, Düsseldorf, Ratingen und Krefeld).
Ein Eigenanteil ist nicht zu entrichten.
Der Fahrgast entscheidet frei, welchen Fahrdienstanbieter er mit der Durchführung der Fahrt beauftragt. Voraussetzung ist lediglich, dass der jeweilige Anbieter gegenüber der Stadt Duisburg abrechnungsberechtigt ist. Die beteiligten Fahrdienste sind weiter unten abrufbar. Die Kosten übernimmt die Stadt Duisburg und rechnet mit dem Fahrdienst ab.
Ansprechpartner für Fragen/Öffnungszeiten nach Buchstabenbereichen
Amt für Soziales und Wohnen:
A - Gr
Frau Böttger Tel. 0203 283 6357
Gu - Kr
Frau Wormland Tel. 0203 283 6347
Ku - Schm
Herr Dlugas Tel. 0203 283 2056
Schn - Z
Frau Winsberg Tel. 0203 283 7750
Sprechzeiten:
Mo. - Fr. von 8:00 – 16:00 Uhr
Teilnehmerkreis 2.: Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Anspruchsberechtigung gemäß SGB IX
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird ein Budget pro Kalenderjahr in Höhe von 2.000 Euro zur Finanzierung von sogenannten "Freizeitfahrten" zur Verfügung gestellt. Sie können Fahrten im Duisburger Stadtgebiet durchführen. Der Eigenanteil beträgt 10% des jeweiligen Fahrpreises. Dieser Eigenanteil ist direkt an den Fahrdienstanbieter zu zahlen. Die restlichen 90% der Kosten übernimmt die Stadt Duisburg.
Beispiel:
Kostet eine Fahrt z.B. 25,00 € zahlt die Stadt Duisburg davon 22,50 € und der Fahrgast 2,50 €, wenn der Eigenanteil 10% beträgt.
Der Fahrgast entscheidet frei, welchen Fahrdienstanbieter er mit der Durchführung der Fahrt beauftragt. Voraussetzung ist lediglich, dass der jeweilige Anbieter gegenüber der Stadt Duisburg abrechnungsberechtigt ist. Die beteiligten Fahrdienste sind weiter unten abrufbar.
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Amt für Soziales und Wohnen | 0203 94000 |