Die Zuständigkeit liegt immer bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in der der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.
Bitte wenden Sie sich an das Amt für Soziales und Wohnen, Gutenbergstr. 24, 3. Obergeschoss.
Sprech-/Öffnungszeiten:
- montags und mittwochs in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- dienstags und donnerstags geschlossen
Eine persönliche Vorsprache ohne Termin ist zu den Öffnungszeiten möglich
Gültigkeit/Umzug:
Der allgemeine WBS gilt nur innerhalb NRW's ein Jahr (für die aktuelle Wohnungssuche!).
Zieht man allerdings irgendwann in eine andere Sozialwohnung, so muss für das neue
Mietverhältnis ein neuer WBS beantragt werden (neue Wohnung, neuer WBS erforderlich).