Wohnberechtigungsschein
Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Beschreibung
Beschreibung
Besondere Voraussetzungen: Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell.
Details
Dokumente
- Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber des gesamten Vorjahres und die laufenden Einkünfte bis zum Monat vor Antragsstellung
- feststehende Änderungen (z. B,. neuer Arbeitsvertrag)
- alle aktuellen Rentenbescheide
- Schwerbehindertenausweis
- bei Selbständigen die Steuererklärung vom Vorjahr und eine Bescheinigung des Steuerberaters des derzeitigen Monatseinkommens vom laufenden Jahr
- bei Arbeitslosen: Nachweis des Einkommens der letzten 12 Monate
- Sozialleistungen (z. B. Leistungsbescheid)
- Unterhaltsnachweise
- Nachweis über Pflegegeld
- Finanzielle Unterstützung durch d. Eltern:
Verfügt der Antragssteller über kein Einkommen, sondern wird von den Eltern finanziell unterstützt, so ist dies in folgender Art und Weise zu belegen: - Die Eltern setzen formlos eine Unterhaltsvereinbarung auf, in der sie erklären, dass sie dem Kind (Antragssteller) monatlich einen bestimmten Betrag zur Verfügung stellen
Bitte senden Sie die Anträge an:
Amt für Soziales und Wohnen
Gutenbergstr. 24
3. Obergeschoss
47051 Duisburg
Gebühren
Die Gebühr für den WBS ist abhängig vom Einkommen. Die Gebühr variiert im Einzelfall zwischen 7,50 Euro, 15 Euro und 20 Euro. Gebührenfrei ist er für Sozialempfänger, Schüler und Studenten. Der allgemeine WBS ist für ganz NRW gültig.
Bemerkung
Die Zuständigkeit liegt immer bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in der der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.
Bitte wenden Sie sich an das Amt für Soziales und Wohnen, Gutenbergstr. 24, 3. Obergeschoss.
Sprech-/Öffnungszeiten:
- montags und mittwochs in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- dienstags und donnerstags geschlossen
Eine persönliche Vorsprache ohne Termin ist zu den Öffnungszeiten möglich
Gültigkeit/Umzug:
Der allgemeine WBS gilt nur innerhalb NRW's ein Jahr (für die aktuelle Wohnungssuche!).
Zieht man allerdings irgendwann in eine andere Sozialwohnung, so muss für das neue
Mietverhältnis ein neuer WBS beantragt werden (neue Wohnung, neuer WBS erforderlich).
Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Wohnungswesen | ||
Amt für Soziales und Wohnen | 0203 94000 |