Mit Hunden leben
Treuer Gefährte, Familienmitglied, bester Freund: Der Hund begleitet viele von uns durch das Leben. Diese Seite gibt Tipps und Hinweise, was Hundehalterinnen und Hundehalter für ein rücksichtsvolles Zusammenleben in der Stadt wissen und beachten sollten.
Wo muss ich meinen Hund anmelden?
Wo kann ich mit meinem Hund Gassi gehen?
Im Wald und in der freien Landschaft dürfen Hunde auf Wegen ohne Leine laufen. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass sich Hunde immer im Einwirkungsbereich der HalterIn befinden müssen.
Außerdem gilt für städtische Rhein- und Ruhrwiesen: Hier dürfen Hunde nur frei laufen, wenn keine Schafe in der Nähe sind (mehr als 80 m Abstand).
Für landwirtschaftliche Nutzflächen, wie Äcker oder Wiesen, gilt jedoch ein allgemeines Betretungsverbot.
Hier gilt keine generelle Anleinpflicht
Hier gilt absolute Rücksicht
Es gibt Orte, an denen ein absolutes Verbot für alle Hunde gilt - das sogenannte Flächenbetretungsverbot. Das gilt für:
- Kinderspielplätze
- Sandkästen
- Liegewiesen
- Sportflächen
- Friedhöfe
- Wochenmärkte (mit Ausnahme von Blindenhunden)
- Landwirtschaftliche Nutzflächen, wie Äcker oder Wiesen
Desweiteren gibt es Orte, an denen Hunde nur angeleint mitgeführt werden dürfen:
- Fußgängerzonen
- Haupteinkaufsbereiche
- Straßen, Wege, Plätze mit starkem Publikumsverkehr
- Park-, Garten- und Grünanlagen (außer auf besonders ausgewiesenen Hundeauslaufflächen)
- öffentliche Versammlungen, Umzüge, Volksfeste oder sonstige Menschenansammlungen
- öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten
- Naturschutzgebiete: Rheinauen Walsum, Binsheim, Friemersheim
Igitt
Verreisen
Soll der Hund mit auf die Reise kommen, müssen eventuell bestimmte Einreisebedingungen der jeweiligen Länder berücksichtigt werden. Beispiele sind eine Kennzeichnung des Tieres mit Mikrochip oder einer Tätowierung, eine gültige Impfung gegen Tollwut oder der EU-Heimtierausweis.
Ihr Hund soll ausgebildet werden?
Was tun nach einem Hundebiss?
Hunde im Tierheim
Misshandelte Tiere
Wer beobachtet, dass Tiere gequält oder nicht artgerecht gehalten werden, sollte diese Beobachtungen dem Veterinäramt mitteilen.