Leinenpflicht für alle Hunde nach dem Landeshundegesetz NRW in den nachfolgend aufgeführten Bereichen:
Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
- in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten - im Wald abseits von Wegen
- sowie in Naturschutzgebieten.
Für große Hunde § 11 Landeshundegesetz NRW (die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg haben) gilt eine zusätzliche Leinenpflicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) gilt eine zusätzliche Leinen- und Maulkorbpflicht
- außerhalb eines befriedeten Besitztums
- in Fluren, Aufzügen und Treppenhäuser
- auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.
Große Hunde müssen dem Bürger- und Ordnungsamt gemeldet werden. Anträge und Meldeformulare sind in den Bürger-Service-Stationen der Bezirksämter erhältlich.
Weitere Informationen über Melde- bzw. Anzeigepflichten oder Ausnahmegenehmigungen von der Anlein- und Maulkorbpflicht erhalten Sie beim Bürger- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 0203/283-2444 oder 0203/283-2027 (montags bis freitags zwischen 8.30 und 15.30 Uhr).
Für Verstöße gegen die Anlein- und Maulkorbpflicht, Störungen durch Hundegebell, Verunreinigungen durch Hundekot ist das Bürger- und Ordnungsamt zuständig. Bei Rückfragen können Sie sich auch an Call-Duisburg, Service-Telefon der Stadt Duisburg, unter der Rufnummer 0203 94000, wenden.
Freilaufmöglichkeiten
Diese können Sie dem unten beigefügten Download Hundehaltung - Faltblatt entnehmen.
Auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie das Landeshundegesetz NRW.