Hundehaltung - Betretungsverbot, Leinenpflicht und Freilaufmöglichkeiten

Beschreibung

Beschreibung

Für alle Hunde (unabhängig von Rasse, Größe und Gewicht) gilt ein generelles Betretungsverbot auf den nachfolgend aufgeführten Flächen:

Kinderspielplätze, Sandkästen, Liegewiesen, Sportflächen, Wochenmärkte und Friedhöfe.

 

Nur auf Wochenmärkten ist die Mitnahme von Blindenhunden erlaubt.