Umweltinformation und -planung

Wesentliche Ziele des Umweltamtes sind, einer weiteren Verschlechterung der Umweltsituation entgegenzuwirken, eine schrittweise Verbesserung der Umweltqualität und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen zu erreichen bzw. sicherzustellen. Wesentlicher Ansatz ist dabei die Integration von Umweltaspekten in allen Bereichen kommunalen Handelns.

Beschreibung

Um dies zu erreichen ist es erforderlich, Ziele vorzugeben wie Beseitigung von Missständen und Sicherstellung von positiver Entwicklung hin zu einer Verringerung bzw. Minimierung der Umweltbelastung, Handlungsgrundlagen zu erarbeiten und Umsetzungsmaßnahmen aufzuzeigen.

Umweltinformation im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes des Landes NRW ist neben Projektkoordination, Planung und Öffentlichkeitsveranstaltungen ein Instrument, mit der das Sachgebiet die Zielsetzung verfolgt.

Umweltinformation und Genehmigungsverfahren:

  • Erteilung von Auskünften nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes NRW 
  • Bürgerinformation zur Umweltqualität (Luft (Öffnet in einem neuen Tab), Lärm (Öffnet in einem neuen Tab)
  • Visualisierung von Umweltdaten
  • Fachbeitrag Umwelt
  • Gutachterliche Stellungnahmen in behördlichen Genehmigungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung

Organisation und Umsetzung von Umwelt- und Naturschutzveranstaltung und Nachhaltigkeitsthemen