Umweltzone

Ein Instrument zur Reduzierung der lokalen verkehrsbedingten Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung ist die Ausweisung von Umweltzonen. In diesen Zonen dürfen grundsätzlich nur Kraftfahrzeuge mit einer Umweltplakette verkehren. Für einige Fahrzeuge bestehen Ausnahmeregelungen. Alte Dieselfahrzeuge und benzinbetriebene Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator werden der höchsten Schadstoffklasse zugeteilt und erhalten keine Umweltplakette.

Beschreibung

Beschreibung

Die Umweltzone ist ein räumlich begrenztes Gebiet, in dem Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohen Abgasemissionen gelten. Wesentliches Ziel der Umweltzone ist die Verringerung von gesundheitsschädlichen Abgasen wie Feinstaub und Stickoxide. Seit dem 01. Oktober 2008 ist die Umweltzone in Duisburg und anderen Ruhrgebietsstädten in Kraft. Seit dem 01. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einfahren. Es gibt im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen

Die Umweltzone Duisburg darf nur noch mit Fahrzeuge mit grüne Plakette befahren werden. Ohne Umweltplakette wird es somit teuer und kostet ein Bußgeld von 80 Euro (Zuzüglich Verwaltungsgebühren).

Wo sind Ausnahmegenehmigungen zu beantragen?

Die Ausnahmegenehmigungen sind schriftlich mit dem Antragsformular zu beantragen bei:

Der Oberbürgermeister
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement-Straßenverkehrsbehörde- 
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7
47049 Duisburg

Auskunft zur Ausnahmegenehmigungen und weitere FAQ finden Sie unter: FAQ-Umweltzone Duisburg (Öffnet in einem neuen Tab)