EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe (PM10 und NOx)

Seit dem 1. Januar 2005 gelten die Grenzwerte für PM10 ohne jede Einschränkung (39. Verordnung des Bundes Immissionsschutzgesetzes). Konkret heißt dies, dass die Mitgliedstaaten in ihrem Land die Einhaltung der Luftgrenzwerte gemäß der betreffenden Richtlinie sicherzustellen haben.

Beschreibung

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Davon profitieren ihre Bürger, denn es wird so ein Beitrag für eine sauberere und gesündere Atemluft geleistet.

Der Grenzwert von 50 µg/m³ für PM10 darf im gesamten Jahr nicht häufiger als 35 Mal als Tagesmittelwert überschritten werden. Aktuelle Überschreitungshäufigkeiten für PM10 in Duisburg finden Sie auf den Internetseiten des Landesumweltamtes (Öffnet in einem neuen Tab) NRW.

der Grenzfwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m3 als Jahresmittelwert darf seit dem 01.01.2010 nicht überschritten werden. Während die Belastung durch Feinstäube im Verlauf der Jahre gesunken ist besteht für Stickstoffdioxid Bundesweit in vielen Städten weiter hin ein großes Problem.

Die EU verabschiedete 1996 eine Rahmenrichtlinie über die Beurteilung und die Kontrolle der Außenluftqualität, der 1999 eine Einzelrichtlinie folgte, in der Grenzwerte für PM10 und die Schadstoffe Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Blei festgelegt wurden.

Die Grenzwerte traten inzwischen in Kraft (am 1. Januar 2005 außer für Stickstoffdioxid).

Um den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, nach dem Inkrafttreten der Einzelrichtlinie im Jahr 1999 (die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten hatte bis 2001 zu erfolgen) die erforderlichen Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung zu ergreifen, wurde eine so genannte "Toleranzmarge" eingeführt, die jedes Jahr geringer wurde und am 1. Januar 2005 (bzw. 2010 für Stickstoffdioxid) ganz entfiel.

Für alle Gebiete und Ballungsräume, wo der Grenzwert einschließlich der Toleranzmarge überschritten wurde, hatte der betreffende Mitgliedstaat Pläne oder Programme aufzustellen und zu verwirklichen, um die Luftverschmutzung einzudämmen und den Grenzwert zu dem festgesetzten Zeitpunkt einzuhalten.

Für Feinstaub war dies der 1. Januar 2005. Gemäß der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten gefordert, die festgelegten Luftqualitätsziele zu erreichen und die schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern.

Die Mitgliedstaaten müssen die Luftqualität überwachen und bei zu hohen Luftverschmutzungswerten entsprechende Maßnahmen ergreifen. Außerdem haben sie der Kommission jährlich eine Liste derjenigen Gebiete und Ballungsräume vorzulegen, in denen die Grenzwerte für die Luftqualität überschritten wurden.

Die Kommission will mithilfe dieser Richtlinie sicherstellen, dass unsere Atemluft EU-weit bestimmten Standards genügt.

Es ist zu beachten, dass die Luftverschmutzung auch bei Einhaltung dieser Grenzwerte Auswirkungen hat, weshalb Schadstoffemissionen weiter gesenkt werden müssen, um den EU-Bürgern saubere Luft zu garantieren. Die Immissionsgrenzwerte (Schutzziel Mensch) der drei bisher verabschiedeten Tochterrichtlinien finden Sie unter Downloads.

Die folgende Tabelle fasst die Immissionsgrenzwerte (Schutzziel Mensch) der drei bisher verabschiedeten Tochterrichtlinien zusammen:

Komponente

Kenngröße

Einheit

Grenzwert
(zulässige Über-
schreitungshäufig-
keit pro Jahr)

einzuhalten ab

1. Tochterrichtlinie (Richtlinie 1999/30/EG vom 22. April 1999)

Schwefeldioxid

1-h-Wert

µg/m3

350 (24-mal)

01.01.2005

24-h-Wert

µg/m3

125 (3-mal)

01.01.2005

Stickstoffdioxid

1-h-Wert

µg/m3

200 (18-mal)

01.01.2010

Jahresmittel

µg/m3

40

01.01.2010

 

 

 

 

 

PM10

24-h-Wert

µg/m3

50 (35-mal)

01.01.2005

Jahresmittel

µg/m3

40

01.01.2005

Blei

Jahresmittel

µg/m3

0,5

01.01.2005

2. Tochterrichtlinie (Richtlinie 2000/69/EG vom 16. November 2000)

Benzol

Jahresmittel

µg/m3

5

01.01.2010

 

Kohlenmonoxid

8-h-Wert

mg/m3

10

01.01.2005

 

Ozon

1-h-Wert

µg/m3

180

09.09.2003

1-h-Wert

µg/m3

240

09.09.2003

8-h-Wert

µg/m3

120 (25-mal)

2010

Aufgrund der Angaben aus den Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission festgestellt, dass die Verschmutzung für Feinstaub in den meisten der Mitgliedstaaten über den Grenzwerten lag.

Die Grenzwertüberschreitungen wurden hauptsächlich durch Feinstaub verursacht und traten vor allem in Großstädten und im Umkreis großer Industriegebiete auf.

Auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes (Öffnet in einem neuen Tab) werden die Überschreitungen (Hit-Liste) der Grenzwerte täglich für das gesamte Bundesgebiet dargestellt.

Das Rheinische Institut für Umweltforschung (Öffnet in einem neuen Tab)an der Universität Köln veröffentlicht täglich Belastungskarten zur Luftqualität in NRW, aber auch für Deutschland und Europa.