Luftreinhalteplan

Die Luftreinhaltung ist seit Inkrafttreten von Grenzwerten für Feinstaub (PM10) in 2005 ein wichtiges Thema geworden.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne sind die §§ 40 und 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Danach müssen die Bezirksregierungen einen Luftreinhalteplan aufstellen, wenn die Immissionsgrenzwerte (39. BImSchV - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) überschritten werden. Die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen müssen geeignet sein, die Luftverunreinigungen dauerhaft zu vermindern, um den Anforderungen der 39. BImSchV zu entsprechen.

Beschreibung

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Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Fortschreibung (Öffnet in einem neuen Tab)

Der aktualisierte und von den drei beteiligten Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster überarbeitete gemeinsame Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet ist am 15. Oktober 2011 in Kraft getreten. Mehr... (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab)
 

Regionale Luftreinhalteplanung (Öffnet in einem neuen Tab)

Mit dem Luftreinhalteplan Ruhrgebiet hat das Land NRW erstmals die langjährige Forderung der Kommunen nach einer regional wirksamen Luftreinhalteplanung aufgegriffen und insbesondere über die Grenzen der drei Bezirksregierungen hinweg eine einheitliche und zeitlich abgestimmte Umweltpolitik für das Ballungsgebiet Ruhr erreicht. Im Voraus wurde eine Machbarkeitsstudie "Regionale Luftreinhaltplanung" durchgeführt. Mehr... (Öffnet in einem neuen Tab)
 

Luftreinhalteplan für Duisburg Teilplan „Ruhrgebiet West“ (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Luftmessstationen in Duisburg und Berechnungen des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zeigten, dass die Grenzwerte für PM10 und NO2 in unzulässigem Umfang überschritten wurden. Zur Reduzierung der Luftbelastung wurden daher für Duisburg Luftreinhaltepläne aufgestellt. Mehr... (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab)
 

LRP Duisburg - Ursachenanlayse, Maßnahmen, Wirkungen (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Verursacher der Feinstaub- und Stickstoffoxidbelastung sind vornehmlich im industriellen Bereich zu finden. Auf der Basis von Ursachenanalysen werden Maßnahmen zur Luftreinhaltung angegangen und die Wirkungen dieser Maßnahmen ausgewertet. Mehr... (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab)