"Schule von acht bis eins" (VHT)
Bei diesem Modell werden Kinder stundenweise betreut, vor und nach dem Unterricht in der Regel bis spätestens 13.30 Uhr. Schule von acht bis eins, auch verlässliche Halbtagsschule genannt, bietet kein warmes Mittagessen und keine Hausaufgabenbetreuung.
Gebundener Ganztag
In der gebundenen Ganztagsgrundschule gibt es ein schulisches Gesamtkonzept von Unterricht, Erziehung, ergänzender Förderung und Betreuung, an dem alle Schülerinnen und Schüler in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr verpflichtend teilnehmen. Der Besuch der gebundenen Ganztagsgrundschule ist entgeltfrei, nur die Kosten für das Mittagessen müssen von den Eltern übernommen werden.
Gebundene Ganztagsgrundschulen gibt es in Duisburg zwei:
GGS Zoppenbrückstraße in Meiderich
Offene Ganztagsgrundschule (OGS)
Die offene Ganztagsschule bietet Betreuung nach den Regelunterricht ab 11.30 Uhr oder 12.00 Uhr bis mindestens 15.00 Uhr. Jede offene Ganztagsgrundschule bietet die Möglichkeit der Versorgung mit einer warmen Mahlzeit, fachkundige Hausaufgabenbetreuung in Abstimmung mit Schule, Angebote im musischen, künstlerischen, sportlichen, sprachlichen oder sozialen Bereich. Die Auswahl der pädagogischen Schwerpunkte wird nach den Bedarfen und Wünschen der Kinder ausgewählt.
Die Teilnahme an der offenen Ganztagsgrundschule ist freiwillig, bei Anmeldung aber verpflichtend für mindestens ein Jahr. Sie verpflichtet zudem an der Teilnahme in der Regel an fünf Tagen in der Woche bis mindestens 15.00 Uhr. Die meisten Schulen bieten jedoch Arbeitsgemeinschaften bis 16.00 Uhr an. Planen Eltern ihre Kinder früher abzuholen, können sie nicht an den Angeboten teilnehmen und der wesentliche Freizeitbereich würde den Kindern vorenthalten. Die Arbeitsgemeinschaften bieten zudem die Möglichkeit der individuellen Förderung und Stärkung der sozialen Kompetenz.
In Duisburg schließen Schulträger, Schulen und Maßnahmeträger einen Kooperationsvertrag über die Durchführung des offenen Ganztags an Grundschulen ab.