Untere Wasserbehörde

Duisburg zählt mit seinen Flüssen, dem Hafengebiet, zahlreichen Seen und Kanälen zu den wasserreichsten Städten Deutschlands. Der Unteren Wasserbehörde als Sonderordnungsbehörde obliegt der Schutz der Oberflächengewässer und der im Stadtgebiet vorhandenen Grundwasservorkommen.

Beschreibung

Besonders wichtig ist neben der Begrenzung von Schadstofffrachten bei Einleitungen in Gewässern auch die Grundwassererneuerung durch die Versickerung des Niederschlagswassers in den Untergrund, z.B. von Dachflächen in Wohngebieten. Konkret heißt das, jede Gewässerbenutzung, ob Grundwasserförderung durch einen Brunnen, Einleitung von Abwässern in ein Gewässer oder der Freizeitsport an einem See, ist so behutsam vorzunehmen, dass eine nachteilige Veränderung der Gewässer verhindert wird.

Dafür macht die Untere Wasserbehörde Vorgaben. So sind z. B.: 

  • Abwässer, insbesondere größerer Unternehmen, nach dem Stand der Technik vorzureinigen, bevor sie über die Kanalisation in die Kläranlage und dann in die fließenden Gewässer gelangen. 
  • Tankanlagen sind so auszustatten und zu betreiben, dass von ihnen keine Grundwasserverunreinigungen ausgehen. 

Im Rahmen der Gewässeraufsicht werden die vorgenannten Gewässerbenutzungen sowie Maßnahmen zum naturnahen Gewässerausbau von der Unteren Wasserbehörde genehmigt und durch Kontrollen überwacht. Gemäß den Vorgaben des Gebührengesetzes NRW (Öffnet in einem neuen Tab) sind für die Kontrollen Gebühren nach dem jeweiligen Aufwand der Behörde zu erheben.