Geothermie - Wärmepumpen -Tiefengeothermie
Der Betrieb von Wärmepumpen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG sofern das Grundwasser für diesen Zweck benutzt wird.
Beschreibung
Wird kein Fachplaner mit dem Bau der Anlagen zur Nutzung der Erdwärme und der zugehörigen Antragstellung beauftragt, empfiehlt es sich zur Vermeidung unnötiger Kosten, vor Antragstellung Kontakt mit der Unteren Wasserbehörde aufzunehmen. In Trinkwasserschutzgebieten (Lage siehe Standortcheck Geologischer Dienst NRW im Bereich Links und Downloads) ist die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung der Erdwärme nicht genehmigungsfähig.