Geothermie - Wärmepumpen -Tiefengeothermie

Der Betrieb von Wärmepumpen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG sofern das Grundwasser oder grundwassernahe Bodenschichten für diesen Zweck benutzt werden.

Beschreibung

Beschreibung

Wird kein Fachplaner mit dem Bau der Anlagen zur Nutzung der Erdwärme und der zugehörigen Antragstellung beauftragt, empfiehlt es sich zur Vermeidung unnötiger Kosten, vor Antragstellung Kontakt mit der Unteren Wasserbehörde aufzunehmen. In Trinkwasserschutzgebieten (Lage siehe Standortcheck Geologischer Dienst NRW im Bereich Links und Downloads) ist die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung der Erdwärme nicht genehmigungsfähig. Auch in hydrogeologisch kritischen Gebieten oder wasserwirtschaftlich bedeutsamen Gebieten besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.