Können im Ausland abgelegte Fischerprüfungen anerkannt werden?
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfungen können grundsätzlich nicht im Rahmen der Erteilung eines Fischereischeines anerkannt werden.
Werden in anderen Bundesländern abgelegte Fischerprüfungen anerkannt?
In anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland absolvierte Fischerprüfungen werden anerkannt, allerdings nur wenn der Absolvent zum Zeitpunkt der Prüfung seinen ständigen Wohnsitz nicht in Nordrhein-Westfalen hatte.