SEPA-Lastschrifteinzug (SEPA-Mandat)
Mit Hilfe des SEPA-Lastschriftverfahrens können Sie Zahlungen an die Stadt Duisburg auf einfache und bequeme Weise entrichten. Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn dieser sich zwischenzeitlich ändert. Sie ersparen sich das Ausstellen von Überweisungen oder Schecks oder das Ändern von Daueraufträgen. Hierzu ist ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.
Beschreibung
Beschreibung
Das SEPA-Lastschriftverfahren wird für folgende zu zahlende wiederkehrende Forderungen durchgeführt:
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Gewerbesteuer
- Vergnügungssteuer
- Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule
- Kostenbeiträge für die Tagespflegestellen
- Beiträge für den Besuch von Kitas
- Verkauf von Verpflegung in Kitas
- Musikschulentgelte
- Theater- / Konzertabonnements
Für jede wiederkehrende Forderungsart ist ein separates SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Stadt Duisburg bietet keinen SEPA-Lastschrifteinzug für einmalige Einnahmen an, wie z.B. Geldbußen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ebenfalls ist eine Einziehung von Sparkonten nicht möglich.
Die Lastschriften werden zu den Fälligkeitsterminen eingezogen, die in Ihrem Bescheid, Ihrer Rechnung oder Ihrem Vertrag genannt sind. Dort finden Sie auch die genauen Beträge. Vergessen Sie hierbei auch nicht, bestehende Daueraufträge bei Ihrem Geldinstitut zu widerrufen, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
Mandat für SEPA-Lastschriftverfahren online erteilen
Die Stadt Duisburg bietet ab sofort die Möglichkeit an, Mandate für SEPA-Lastschriftverfahren nun auch online zu erteilen. Das Formular zur Übermittlung des SEPA-Lastschriftmandat senden Sie bitte vollständig ausgefüllt digital ab. Diese Neuerung vermindert nicht nur den bisherigen manuellen Aufwand, sondern bietet auch eine zeitgemäße und sichere Alternative zum herkömmlichen Verfahren. Das Formular zur Übermittlung des Lastschriftmandats ist benutzerfreundlich gestaltet und stellt so eine einfache Handhabung sicher.
Das zu nutzende Formular finden Sie hier oder unter "Links und Downloads".
Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit dem Amt für Rechnungswesen und Steuern das SEPA-Lastschriftmandat spätestens 3 Wochen vor dem ersten Einzugstermin mit Ihrer Originalunterschrift versehen per Post zu senden. Eine Übermittlung dieses Formulars per E-Mail (sepa-mandatstadt-duisburgde) ist ebenfalls möglich.
Änderung der Bankverbindung
Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, so ist dies dem Amt für Rechnungswesen und Steuern ebenfalls schriftlich mitzuteilen. Eine Mitteilung per Telefon, E-Mail oder Fax ist nicht möglich, da Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss.
Erläuterungen zur Mandatsreferenznummer und Gläubiger-Identifikationsnummer
Mandatsreferenznummer:
Die Mandatsreferenznummer dient der eindeutigen Identifizierung des erteilten SEPA-Lastschriftmandates. Aus diesem Grunde darf eine Mandatsreferenznummer nur einmalig vergeben werden und wird bei jedem Lastschrifteinzug im Kontoauszug angegeben. Die Mandatsreferenznummer wird Ihnen nach Eingabe des SEPA- Lastschriftmandates in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.
Gläubiger-Identifikationsnummer:
Jeder Lastschrifteinreicher (z.B. Stadt Duisburg) der am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer (wird von der Deutschen Bundesbank vergeben) und wird bei jedem Lastschrifteinzug im Kontoauszug mitgegeben.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Stadt Duisburg lautet:
"DE86A2100000023932".