Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Zweitschrift des Prüfungszeugnisses.
Allgemeine Informationen
Bei Verlust des Fischereischeins muss das Prüfungszeugnis der bestandenen Fischerprüfung vorgelegt werden. Sofern kein Nachweis mehr vorhanden ist, kann eine Zweitschrift ausgestellt und persönlich abgeholt werden.
Gebühren
Art
Gebühr
Zweitschrift des Prüfungszeugnisses
35,00 €
Die Gebühr ist bei Abholung in bar oder vorzugsweise mit EC-Karte zu entrichten.