Hier finden Sie weitere Informationen über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
Allgemeine Informationen
Die Prüfung ist bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Die Untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.
Gebühren
Art
Gebühr
Ausnahmegenehmigung
15,00 €
Die Gebühr ist bei Abholung in bar oder vorzugsweise mit EC-Karte zu entrichten.
Benötigte Dokumente
Folgende Dokumente werden benötigt:
Name, Vorname
Anschrift
Angabe, bei welcher Unteren Fischereibehörde die Prüfung stattfindet
Hinweis: Bitte setzen Sie sich vorab mit der jeweiligen Unteren Fischereibehörde in Verbindung, ob noch Plätze vorhanden sind. Die Ausnahmegenehmigung wird nicht Allgemein ausgestellt.