Feinstaubplakette

Informationen zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge

Beschreibung

Beschreibung

Mit Wirkung ab 01.07.2014 ist eine Einfahrt in die Umweltzone Ruhrgebiet nur noch mit grüner Plakette gestattet.

Grüne Plaketten bekommen alle Fahrzeuge mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator sowie Dieselfahrzeuge, die entweder mindestens die europäische Abgasnorm Euro 4 erfüllen oder der Euro 3-Norm genügen und mit einem leistungsfähigen Partikelfilter nachgerüstet sind (Schadstoffgruppe 4) und Fahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (zum Beispiel Elektromotor oder Brennstoffzellenfahrzeuge). 

Feinstaubplaketten erhält man bei allen Zulassungsbehörden, den technischen Prüfstellen (DEKRA. TÜV, KÜS, GTÜ u.a.) sowie bei allen Stellen, die zur Durchführung einer Haupt - und Abgasuntersuchung berechtigt sind. 

Ohne Antrag und ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung gibt es für folgende Kraftfahrzeuge Befreiungen von den Verkehrsverboten in der Umweltzone Ruhrgebiet: 

- Fahrzeuge mit rotem Händlerkennzeichen (Beginn der Erkennungsnummer mit 06)

- Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen (Beginn der Erkennungsnummer mit 04), Pkw, Nutzfahrzeuge, Reisebusse und ausländische Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) d.h. Abgasstufe Euro 3, für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01.01.2008 auf den Fahrzeughalter/das Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen wurden. Die Nichtnachrüstbarkeit mit einem handelsüblichen Partikelminderungssystem des Fahrzeugs der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) zur Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle zu bestätigen. Für die alten Bundesländer ist ausschließlich der TÜV zuständig. Der Nachweis ist bei jeder Fahrt in der Umweltzone mitzuführen und im ruhenden Verkehr sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Weitere Informationen zur Umweltplakette und zu Ausnahmemöglichkeiten erhalten Sie beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement - Straßenverkehrsbehörde - oder unter „FAQ’s zur Umweltzone“ (siehe „Links ins WWW“ weiter unten auf der Seite).