Fahrzeugzulassung
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Produkte und Dienstleistungen
Links und Downloads
Links und Downloads
Gliederung
Anschrift und Erreichbarkeit
Adresse
Fahrzeugzulassung
Raum 2. OG
Straßenverkehrsamt
Ludwig-Krohne-Straße 6
47058 Duisburg
Zeiten
Für den Besuch in den Gebäuden der Fahrerlaubnisbehörde (Daimlerstraße 3, 47167 Duisburg) und der Zulassungsbehörde (Ludwig-Krohne-Straße 6, 47058 Duisburg) sind folgende Regeln zu beachten:
Alle Vorsprachen im Straßenverkehrsamt sind nur mit Termin möglich!
Den Link bzw. die E-Mail Adresse zur Terminvereinbarung finden Sie für Fahrzeugzulassungen und –abmeldungen (1.), für die Fahrerlaubnisbehörde (2.) sowie für den Bereich des Gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehrs (3.) unter den jeweiligen Bereichen.
Bitte sorgen Sie dafür, alle benötigten Unterlagen bzw. Voraussetzungen zu Ihrem Termin mitzubringen. Sollten Unterlagen fehlen, kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden und Sie benötigen einen neuen Termin. Die entsprechenden Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter „Links und Downloads“.
WICHTIG:
Das Straßenverkehrsamt bittet um rechtzeitige Absage für Termine, die nicht wahrgenommen werden können.
- ZULASSUNGSBEHÖRDE:
Fahrzeugzulassung und Fahrzeugabmeldung
TERMINvereinbarung unter: Online-Termin Fahrzeug-Zulassung/Ummeldung
Für sämtliche Dienstleistungen der Zulassungsbehörde können Sie bis zu einer Wochen im Voraus online Termine buchen.
Bitte bringen Sie Ihre bereits geprägten Kennzeichenschilder mit.
Weitergehende Informationen erhalten Sie hier:
Informationen für Privatpersonen/Gewerbebetriebe
Informationen für Händler und Zulassungsdienste
Die Reservierung von zwei- oder dreistelligen Kennzeichenkombinationen (z.B. DU-A1 oder DU-BB9 oder DU-C25) werden allerdings online nicht registriert. Die Reservierung dieser Kennzeichenkombination kann ausschließlich im Straßenverkehrsamt vorgenommen werden.
Infotelefon Zulassung: 0203 / 283 4848
Öffnungszeiten für Vorsprachen mit Termin:
Montags bis donnerstags: 7:30 - 13:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitags: 7:30 - 13:00 Uhr
- FAHRERLAUBNISBEHÖRDE:
TERMINvereinbarung unter: Online-Termin Fahrerlaubnis
Dort, sowie in der späteren Bestätigungsmail, erhalten Sie zu der jeweiligen Dienstleistung auch weitergehende Informationen.
Aufgrund der anhaltenden Situation rund um das Corona-Virus ist die Menge der Termine zur Sicherstellung des Hygiene- und Sicherheitskonzeptes vor Ort begrenzt.
Wir bitten darum, von Nachfragen nach weiteren Terminen abzusehen. Diese werden jeden Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag ausschließlich durch das System automatisiert online für den Zeitraum von 14 Tagen im Voraus freigegeben.
Öffnungszeiten für Vorsprachen mit Termin:
Montag 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 13:00 und 13:30-15:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Zentrale Telefonnummer der Fahrerlaubnisbehörde: 0203/283 8440
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 08:00 - 13:00 und 13:30-15:30 Uhr
Dienstag nicht erreichbar
Mittwoch 08:00 - 13:00 und 13:30-15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 13:00 und 13:30-15:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
- GEWERBLICHER PERSONEN- UND GÜTERKRAFTVERKEHR:
TERMINvereinbarung und Nachfragen nur per Mail unter: GKV@stadt-duisburg.de
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gibt folgende Hinweise zur Umsetzung des Kontaktverbots im Taxi- und Mietwagenverkehr:
Die Coronaschutzverordnung in der aktuellen Fassung ist ausreichende Rechtsgrundlage, um die Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus im Taxi- und Mietwagenverkehr zu klären. Es dürfen mittlerweile in den Fahrzeugen alle zugelassenen Plätze besetzt werden. Die Entscheidung, ob sämtliche Plätze ausgeschöpft werden oder weiterhin Abstand gehalten werden soll, obliegt alleine demjenigen, der die Beförderung beauftragt. Dieser beauftragt die Unternehmen mit der Durchführung und hat dann auch die Kapazität und den möglichen Abstand festzulegen. Dies schließt auch die Beurteilung ein, ob eine Ausschöpfung der vollen Kapazität ohne Einhaltung von Abständen angemessen ist oder ob ggf. weitere Fahrzeuge eingesetzt werden sollen.
Insgesamt gilt es weiterhin zu beachten, dass bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht.
Prüfhinweis für Trennvorrichtungen
Öffnungszeiten für Vorsprachen mit Termin:
Montags bis freitags: 8:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
- 0203 283-4848
- 0203 283-4868