- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuellen Führerschein (Original und eine Kopie)
- aktuelles Lichtbild (35x45mm) biometrietauglich, in Papierform. Achtung: kein QR Code!
- Entsprechende, ausgefüllte Anträge (siehe „Formulare“)
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe, falls noch nicht vorliegend
Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig.
Wurde Ihre zu erweiternde Fahrerlaubnis vor dem 21.10.2017 erteilt, ist zwingend ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe notwendig.
Alte Bescheinigungen über „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ dürfen für eine Erweiterung oder Neuerteilung nicht mehr anerkannt werden.
Tipp: Eine Auffrischung der Ersten Hilfe ist immer sinnvoll, auch wenn nicht vorgeschrieben.
Zusätzlich für die Klassen AM, A1, A2, A (Motorrad), B und BE (PKW und Anhänger), L und T (Traktoren):
- Ggf. Sehtestbescheinigung
Hinweis: Eine Sehtestbescheinigung ist 24 Monate gültig.
Zusätzlich für die Klassen C, CE, C1, C1E (LKW über 3,5 Tonnen):
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 24 Monate)
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 12 Monate)
Zusätzlich für die Klassen D, DE, D1 und D1E (Bus):
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 24 Monate)
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 12 Monate)
- "Leistungstest" nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 12 Monate)
- Führungszeugnis der Belegart „0“, zu beantragen beim Bürger-Service