Sie wohnen in Duisburg und erhalten einen neuen Führerschein, weil Sie eine Verlängerung, eine Fahrerlaubnisklasse oder einen neuen Führerschein nach Verlust beantragt haben?
Der schnellste und einfachste Weg ist die Beantragung mit dem von uns angebotenen Direktversand des Führerscheins - direkt zu Ihnen nach Hause, in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen, bei Verlängerungen der Klasse C/CE/D/DE zum Teil sogar auch schon nach 2 Wochen!
Die Verlängerung etc. beantragen Sie im Bürgerservice Ihrer Wahl, bitte geben Sie an, dass Sie den Direktversand wünschen. Der Führerschein wird Ihnen dann im neutralen Brief (Inhalt von außen nicht erkennbar) per Einwurfeinschreiben an Ihre Meldeadresse geschickt. Direkt durch die Bundesdruckerei aus Berlin, die den Führerschein nach Prüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde herstellt. Ihr Vorteil: Zeitaufwändige, interne Wege zwischen den Behörden fallen somit einfach weg und Sie müssen auch nicht erneut im Bürgerservice oder bei der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen! Ihren bisherigen Führerschein können Sie behalten, dieser wird durch die Kolleg*innen vor Ort im Rahmen Ihrer Beantragung mittels Lochung und einem speziellen Aufkleber der Bundesdruckerei befristet. Ihren alten Führerschein können Sie somit bis zum Erhalt des neuen Führerscheins weiter nutzen (Bitte informieren Sie sich bei einem Automobilclub nach der Handhabung im jeweiligen Ausland, sofern Sie eine Auslandsfahrt planen).
Haben Sie keinen Direktversand beantragt oder war dieser nicht möglich, müssen Sie den Führerschein abholen.
eine entsprechende Vollmacht (formlos) bei nicht möglicher, persönlicher Vorsprache
Gebühren
5,10€
Bemerkung
Die Abholung erfolgt in der Regel dort, wo sie den Antrag abgegeben haben, also z.B. in Ihrem Bürgerservice.
Ausnahmen:
Sie haben eine Ersterteilung (keine Nachtragung B197) oder Erweiterung beantragt, die Prüfung bestanden und erhalten vom Prüfer lediglich die weiße Prüfbescheinigung. Dann benötigen Sie einen Termin für die Abholung des Kartenführerscheins bei der zentralen Fahrerlaubnisbehörde
Abholungen über den neuen Walk-By Schalter (! mit Wartemarke !; Ausgabe an der Information)
Öffnungszeiten/ Ausgabe der Wartemarken:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 8:00 bis 12:45, sowie Donnerstag von 14:00 bis 15:45
Nachtragung B197 nach bestandener Prüfung Sie haben eine Ersterteilung beantragt, die Prüfung bestanden und erhalten vom Prüfer lediglich die weiße Prüfbescheinigung, da die Schlüsselzahl B197 nachgetragen werden muss. Der Führerschein, bzw. eine vorläufige Fahrberechtigung kann zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin ausgestellt werden. (Achtung: Es fallen Gebühren an!)
18 geworden? Sie haben am begleiteten Fahren teilgenommen, sind volljährig geworden, haben seinerzeit keinen Direktversand gewählt und wollen die rosa BF17-Prüfbescheinigung gegen den Kartenführerschein tauschen: Der Führerschein, bzw. eine vorläufige Fahrberechtigung kann zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin abgeholt werden.
Begleitende Fahren mit 17 beantragt, jedoch Prüfung erst mit 18 gemacht? Sie haben deshalb vom Prüfer lediglich die weiße Prüfbescheinigung erhalten. Der Führerschein, bzw. eine vorläufige Fahrberechtigung kann zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin am Walk-By Schalter ausgestellt werden. (Achtung: Es können Gebühren anfallen!
Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erledigt werden.