Berichtigung des Fahrzeugscheins/ Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) bei Verlegung des Firmensitzes innerhalb Duisburgs

Beschreibung

Beschreibung

Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Eine Verlegung des Firmensitzes innerhalb Duisburgs müssen Sie daher unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen und die neue Firmenanschrift in den Fahrzeugschein/ ZB I eintragen lassen. Dies ist grundsätzlich nur im Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) möglich.