Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen können:
- Einzelpersonen oder
- Juristische Personen (GmbH, AG, UG)
Gewerbezentralregisterauszüge müssen grundsätzlich durch persönliche Vorsprache beantragt werden.
Antrag für natürliche Personen:
Ein Gewerbezentralregisterauszug für natürliche Personen (Einzelpersonen oder Geschäftsführer juristischer Personen) ist persönlich beim zuständigen Ordnungsamt des Wohnortes zu beantragen. Bei Wohnort in Duisburg kann der Antrag mit Termin montags, mittwochs oder freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr beim Bürger- und Ordnungsamt, Friedrich-Wilhelm-Straße 12-14, 47051 Duisburg gestellt werden (dienstags und donnerstags ist der Bereich geschlossen).
Die Auskunft für persönliche Zwecke wird gemäß § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung immer an den Antragsteller übersandt.
Die Auskunft an eine Behörde (z.B. für die Beantragung einer behördlichen Erlaubnis) erfolgt i.d.R. an die jeweilige Behörde. Dazu werden die genauen Angaben zu der Behörde benötigt.
Antrag für juristische Personen:
Der Gewerbezentralregisterauszug für juristische Personen und Personenvereinigungen (wie z.B. einer GmbH & Co. KG) muss vom gesetzlichen Vertreter persönlich bei dem für den Hauptsitz des Gewerbebetriebes zuständigen Ordnungsamt beantragt werden. Ist der Betriebssitz in Duisburg, kann der Antrag montags, mittwochs oder freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit Termin beim Bürger- und Ordnungsamt, Friedrich-Wilhelm-Straße 12-14, 47051 Duisburg gestellt werden (dienstags und donnerstags ist der Bereich geschlossen).
Die Auskunft für persönliche Zwecke (z.B. für eine Ausschreibung) wird gemäß § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung immer an den Betriebssitz des Antragstellers übersandt.
Die Auskunft an eine Behörde (z.B. für die Beantragung einer behördlichen Erlaubnis) erfolgt i.d.R. an die jeweilige Behörde. Dazu werden die genauen Angaben zu der Behörde benötigt.