Lagepläne für Baugenehmigungen, Grundstücksteilungen u. Eintragungen einer Flächenbaulast
Ein amtlicher Lageplan ist unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich. Beispielsweise bei Bauanträgen, wenn die Grundstücksgrenzen nicht im Kataster festgelegt sind, Grenzüberbauungen vorliegen, eine Flächenbaulast auf oder an den angrenzenden Grundstücken eingetragen ist.