Lagepläne - Information
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Lageplan erforderlich sein.
Beschreibung
Beschreibung
Ein Amtlicher Lageplan ist erforderlich bei Anträgen auf
- Grundstücksteilungen
- Eintragung einer Flächenbaulast (Erschließung, Abstandflächen usw.)
- Baugenehmigung, wenn die Grundstücksgrenzen nicht im Kataster festgestellt sind, Grenzüberbauungen vorliegen, oder eine Flächenbaulast auf oder an den angrenzenden Grundstücken eingetragen ist
Der Amtliche Lageplan darf nur von einem/r öffentlich bestellten Vermesser/in angefertigt werden. Sie erhalten Amtliche Lagepläne auch bei der Stadt Duisburg. Wenden Sie sich dazu bitte an die unten aufgeführten Kontaktpersonen.
Lageplananfertigung von Vermessern
Liegen die v. g. Voraussetzungen nicht vor, kann auch bei besonderen Grundstücksverhältnissen (unübersichtlicher Grenzverlauf, Grenzknicke etc) ein/e Vermesser/in den Lageplan anfertigen. Er muss nicht öffentlich bestellt sein, jedoch Pflichtmitglied einer Ingenieur-Kammer (z. B. Ingenieurkammer - Bau NRW, Essen, Ansprechpartner: Herr Hemann, Tel.: 0201 - 4350517, Fax.: 0201 - 4350555) sein. D. h. alle Ingenieure/innen, die einer Ing.-Kammer innerhalb Deutschlands angehören, dürfen Lagepläne für Baugesuche anfertigen.
Ausländische Ingenieure/innen
Da die Mitgliedschaft einer ausländischen Kammer in Deutschland z. Zt. nicht ausreicht, dürfen ausländische Ingenieure/innen nur in Verbindung mit der Unterschrift eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers gem. § 70 BauO NRW Lagepläne einreichen. Da der Entwurfsverfasser für den Bauantrag verantwortlich ist, sollte er sich im Voraus über die Inhalte der Bauvorlagen mit den Mitarbeitern der unteren Bauaufsicht abstimmen.
Grundlage: Flurkarte
Der Lageplan für alle anderen Anträge wird vom Entwurfsverfasser auf der Grundlage einer Flurkarte (nicht älter als 6 Monate) angefertigt. Da der Entwurfsverfasser für den Bauantrag verantwortlich ist, sollte er sich im Voraus über die Inhalte der Bauvorlagen mit den Mitarbeitern der unteren Bauaufsicht abstimmen.