Kanalanschlussbeitrag
Die Kosten des öffentlichen Abwassernetzes sind in einem gesetzlich bestimmten Rahmen von den Anliegern in Form eines Beitrages mitzufinanzieren. Dieser einmalige Beitrag wird für den Anschluss an das öffentliche Abwassernetz erhoben.
Beschreibung
Beschreibung
Die Beitragserhebung erfolgt durch einen Leistungsbescheid zum
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Kanals
oder
- des Anschlusses des Grundstückes an den Kanal.
Details
Gebühren
Kanalanschlussbeitrag
Der Beitrag richtet sich nach der baulichen Nutzbarkeit des Grundstücks (Geschosszahl) und danach, ob das Grundstück gewerblich oder nicht gewerblich genutzt wird. Zur Entrichtung des Beitrages sind Eigentümer und Erbbauberechtigte der angeschlossenen Grundstücke verpflichtet.
Geschosszahl |
Wohnnutzung |
Gewerbliche Nutzung |
I |
3,06 € / m² |
4,90 € / m² |
II |
3,68 € / m² |
6,13 € / m² |
III |
4,29 € / m² |
7,35 € / m² |
IV |
4,78 € / m² |
8,33 € / m² |
V |
4,78 € / m² |
8,33 € / m² |
VI und mehr |
5,27 € / m² |
8,33 € / m² |
Bemerkung
Hinweise
Warum werden Kanalanschlussbeiträge erhoben?
Die Kosten des öffentlichen Abwassernetzes sind in einem gesetzlich bestimmten Rahmen von den Anliegern in Form eines Beitrages mitzufinanzieren. Dieser einmalige Beitrag wird neben den laufenden Abwassergebühren erhoben, sobald ein Baugrundstück an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen werden kann.
Durch den Kanalanschlussbeitrag werden die Kosten des gesamten öffentlichen Kanalnetzes des Duisburger Stadtgebiets mitfinanziert. Hierdurch sind jedoch die tatsächlichen Anschlusskosten von der Grundstücksgrenze bis zum Kanal nicht abgedeckt. Diese Kosten fallen für jedes Grundstück zusätzlich an und werden von den Wirtschaftsbetrieben Duisburg – AöR direkt mit dem Eigentümer abgerechnet.
Wann werden Kanalanschlussbeiträge erhoben?
Beitragspflichtig sind bebaute Grundstücke und unbebaute, aber bebaubare Grundstücke, wenn ein öffentlicher Abwasserkanal in angemessener Nähe zum Grundstück vorhanden ist. Grundstücke, die im Außenbereich liegen, sind beitragspflichtig, sobald sie an die Abwasseranlage angeschlossen worden sind.
Die Beitragserhebung erfolgt durch einen Leistungsbescheid nach der Inbetriebnahme des Kanals oder des Anschlusses des Grundstückes an den Kanal.
Wie wird der Beitrag berechnet?
Der Beitragssatz beträgt gemäß der Kanalanschlussbeitragssatzung 2,45 €/m² Grundstücksfläche.
Bei der Berechnung des Kanalanschlussbeitrags werden die Grundstücksgröße und die bauliche Ausnutzung des Grundstücks zugrunde gelegt. Die Grundstücksgröße wird mit einem Vervielfältiger multipliziert, der sich nach der Zahl der Vollgeschosse der auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude richtet. Gewerblich genutzte Grundstücke werden mit einem höheren Vervielfältiger bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.
Berechnungsbeispiel
Reihenhausgrundstück
250 m² groß, zweigeschossig bebaut
Der Vervielfältiger beträgt für Grundstücke mit zweigeschossiger Bebauung 1,5. Dies ergibt einen Kanalanschlussbeitrag von
2,45 €/m² Grundstücksfläche x 1,5 = 3,68 €/m² Grundstücksfläche
und einen Beitrag von
250 m² x 3,68 € = 920,00 €
Mehrfamilienhausgrundstück
800 m² groß, dreigeschossig bebaut
Der Vervielfältiger beträgt für Grundstücke mit dreigeschossiger Bebauung 1,75. Dies ergibt einen Kanalanschlussbeitrag von
2,45 €/m² Grundstücksfläche x 1,75 = 4,29 €/m² Grundstücksfläche
und einen Beitrag von
800 m² x 4,29 € = 3.432,00 €
Gewerbegrundstück
1000 m² groß, zweigeschossig bebaut
Der Vervielfältiger beträgt für Gewerbegrundstücke mit zweigeschossiger Bebauung 2,5. Dies ergibt einen Kanalanschlussbeitrag von
2,45 €/m² Grundstücksfläche x 2,5 = 6,13 €/m² Grundstücksfläche
und einen Beitrag von
1000 m² x 6,13 € = 6130,00 €
Was ist mit Grundstücken, die nur an den Schmutzwasser- oder Niederschlagswasserkanal angeschlossen werden?
Kann ein Grundstück aufgrund des vorhandenen Kanals nur an den Schmutzwasserkanal oder an den Niederschlagswasserkanal angeschlossen werden, ermäßigt sich der Kanalanschlussbeitrag um 50 %.
Wer muss den Beitrag bezahlen?
Der Kanalanschlussbeitrag wird von Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten erhoben.
Wann muss ich den Beitrag zahlen?
Wie alle Steuern und öffentlichen Abgaben ist auch der Kanalanschlussbeitrag innerhalb eines Monats nach Erhalt des Beitragsbescheides fällig. Dies gilt auch dann, wenn Sie Widerspruch und Klage gegen den Bescheid erheben. Sollten Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sein, den Beitrag in einer Summe zu zahlen, kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Dies setzt eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragspflichtigen voraus. Nach den Vorschriften der Abgabenordnung wird der geschuldete Betrag mit 6 % pro Jahr verzinst.
Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
---|---|---|---|
Frau Roswitha Löbbert | Sachgebietsleiterin, stellv. (SGL) | 0203 283-3830 | |
Frau Petra Scheuer | Sachgebietsleiterin (SGL) | 0203 283-2913 |