Kanalanschlussbeitrag

Die Kosten des öffentlichen Abwassernetzes sind in einem gesetzlich bestimmten Rahmen von den Anliegern in Form eines Beitrages mitzufinanzieren. Dieser einmalige Beitrag wird für den Anschluss an das öffentliche Abwassernetz erhoben.

Beschreibung

Beschreibung

Die Beitragserhebung erfolgt durch einen Leistungsbescheid zum

  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Kanals 

oder

  • des Anschlusses des Grundstückes an den Kanal.