BAföG
Individuelle Ausbildungsförderung
Beschreibung
Beschreibung
Individuelle Ausbildungsförderung wird gewährt, wenn Auszubildenden die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit wird dem Einzelnen unabhängig von der wirtschaftlichen Situation seiner Familie die Ausbildung ermöglicht, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat.
Welche Ausbildung ist förderungsfähig?
- Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10,
- Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr) ab Klasse 10; (die Förderungsfähigkeit setzt gemäß § 2 Abs.1 Nr.2 BAföG voraus, dass in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang ein berufsqualifizierender Abschluss erreicht wird),
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
- Höheren Fachschulen und Akademien,
- Hochschulen.
Bitte beachten:
Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – so genannte Ausbildungen im dualen System – können nach dem BAföG nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule.
Schülerinnen und Schüler, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind. Schülerinnen und Schüler sind notwendig auswärts untergebracht, wenn
- von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte - z.B. wegen der Entfernung - nicht erreichbar ist,
- sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren,
- sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.