Elterngeld

Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es ersetzt das entfallende Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils anteilig oder sogar in voller Höhe. Somit wird es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben.

Das Elterngeld wird abhängig von der Höhe des Einkommens im Jahr vor der Geburt des Kindes gezahlt und bei Sozialleistungen ggf. angerechnet.

Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist das von der Elterngeldstelle ermittelte Einkommen. Steuern und Abgaben werden bei der Einkommensermittlung pauschaliert berücksichtigt.

Beschreibung

Beschreibung

Elterngeld kann nach der Geburt bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Die Leistung kann drei Monate rückwirkend gezahlt werden. Es empfiehlt sich, die Beantragung nach Vorliegen der notwendigen Unterlagen innerhalb von drei Monaten nach geplantem Bezugsbeginn vorzunehmen.

Öffnungszeiten:
Für telefonische Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen montags und donnerstags von 08:00 - 15:00 Uhr unter 0203/283 6999 zur Verfügung.

Dienstags, mittwochs und freitags ist die Elterngeldstelle geschlossen. An diesen Tagen ist keine telefonische Kontaktaufnahme möglich.