Alleinsorge - Auskunft aus dem Sorgeregister

Eine Mutter, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet ist oder verheiratet war, kann auf Antrag vom Jugendamt eine schriftliche Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister - auch "Negativbescheinigung" oder "Negativattest" genannt - erhalten.

Beschreibung

Beschreibung

Es wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung im Sorgeregister keine Eintragungen vorhanden sind über

  • eine übereinstimmende Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge,
  • eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, mit der die elterliche Sorge den Eltern ganz oder zum Teil den Eltern übertragen worden ist oder
  • eine rechtskräftige Entscheidung mit der die elterliche Sorge ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden ist

Ist eine Eintragung im Sorgeregister darüber erfolgt, dass die elterliche Sorge der Mutter zum Teil entzogen wurde, wird in der Bescheinigung das Datum der gerichtlichen Entscheidung angegeben, sowie mitgeteilt, welcher Teil der elterlichen Sorge der Mutter nicht zusteht.

Häufige Fragen (FAQ)

Ich wohne in Duisburg und benötige eine Auskunft aus dem Sorgeregister. Wo beantrage ich die Auskunft?

In diesem Fall können Sie die Auskunft aus dem Sorgeregister, hier: (Öffnet in einem neuen Tab)Auskunft aus dem Sorgeregister, stellen.  Wir erteilen die Auskunft aus dem Sorgeregister und beschaffen die Auskunft – wenn nötig – beim Geburtsjugendamt. 

Mein Kind ist in Duisburg geboren, wir wohnen aber in einer anderen Stadt. Wo beantrage ich die Auskunft?

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren derzeitigen Wohnort zuständige Jugendamt.

Mein Kind ist im Ausland geboren, wir wohnen in Duisburg. Erhalte ich eine Auskunft aus dem Sorgeregister?

In diesem Fall können Sie die Auskunft aus dem Sorgeregister, hier: (Öffnet in einem neuen Tab) Auskunft aus dem Sorgeregister, beantragen. Wir beschaffen Ihnen die Auskunft über Alleinsorge von der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport in Berlin.

Ich soll eine Auskunft aus dem Sorgeregister vorlegen, war aber zum Zeitpunkt der Geburt mit dem Vater verheiratet. 

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Auskunft aus dem Sorgeregister liegen nicht vor. Legen Sie ggf. gerichtliche Entscheidungen vor. 

Ich soll eine Auskunft aus dem Sorgeregister vorlegen, der Vater hat aber eine Sorgeerklärung abgegeben. 

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Auskunft aus dem Sorgeregister liegen nicht vor. 

Bitte legen Sie in diesem Fall die Sorgeerklärung bei der entsprechenden Stelle vor und sprechen Sie ggf. die erforderlichen Schritte mit dem sorgeberechtigten Vater ab. 

Ich bin Vater eines Kindes und soll eine Sorgeerklärung vorlegen. Was kann ich tun?

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Auskunft aus dem Sorgeregister liegen nicht vor. 

Eine Auskunft aus dem Sorgeregister kann die – bei der Geburt – nicht mit dem Vater verheiratete Mutter erhalten. Väter können keine Auskunft aus dem Sorgeregister erhalten. Ggf. ist die die vorhandene Sorgerechtsregelung vorzulegen.