Elternzeit

Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, können Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Anspruch nehmen.

Beschreibung

Beschreibung

Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, können Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Anspruch nehmen.

Jeder Elternteil hat pro Kind einen eigenen Anspruch auf diese Zeit. Mütter und Väter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen.

Elternzeit beantragen können sorgeberechtigte leibliche Eltern, Adoptiv- oder Vollzeiteltern. Es ist auch möglich, Elternzeit für Kinder des Ehepartners/der Ehepartnerin bzw. des eingetragenen Lebenspartners/der eingetragenen Lebenspartnerin zu nehmen.

Unter besonderen Voraussetzungen können auch Großeltern und andere Verwandte bis zum dritten Grad Elternzeit nehmen.

Die Elternzeit beträgt maximal 3 Jahre.
Elternzeit kann in Anspruch genommen werden, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 24 Monate Elternzeit „aufzusparen“. Man kann die aufgesparte Elternzeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen.

In größeren Betrieben besteht ein Anspruch darauf, während der Elternzeit weiterhin zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten zu können. Hierzu gibt es für einige Gruppen von Beschäftigten Sonderregelungen.