Soweit ein Entgelt erhoben wird, ist der Veranstalter verpflichtet, Eintrittskarten auszugeben. Diese sind der Stadt Duisburg vor der Veranstaltung zur Registrierung vorzulegen. Die Steuer beträgt 20 % des Entgelts. Entgelt ist die gesamte Vergütung, die für die Teilnahme an der Veranstaltung erhoben wird, abzüglich der hierin enthaltenen Beträge für Speisen, Getränke oder sonstige Zugaben.
Die Abrechnung der Eintrittskarten ist der Stadt binnen 7 Werktagen nach der Veranstaltung vorzulegen. Bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen ist die Abrechnung monatlich bis zum 7. Werktag des nachfolgenden Kalendermonats abzugeben.
Falls kein Eintritt erhoben wird oder die Steuer nach dem Entgelt niedriger ist, wird die Vergnügungssteuer nach der Größe des Veranstaltungsraumes berechnet. Die Steuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche 2,00 Euro.
Weitere Einzelheiten und Informationen können der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Duisburg entnommen werden.