Steuerschuldner
Steuerschuldner ist der/die Anbieter/in sexueller Handlungen (Dienstleistungen) gegen Entgelt (der/die Prostituierte).
Steuersatz, Anmeldung und Abrechnung
Die Vergnügungssteuer für das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt beträgt unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen für jede/n Prostituierte/n 6,00 Euro pro Veranstaltungstag. Der Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat.
Die Abrechnung der Veranstaltungstage sowie die Selbstberechnung der Steuer hat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ende des Veranstaltungsmonats auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (Steueranmeldung) zu erfolgen.
Die abgegebene Steueranmeldung (Steuererklärung) steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Ein Steuerbescheid ergeht nur, falls keine Steueranmeldung eingereicht wird oder die Steuer abweichend von der Anmeldung festzusetzen ist.
Der im Wege der Selbstberechnung ermittelte und angemeldete Steuerbetrag ist am Tage der Abgabe der Steueranmeldung zu entrichten.
Weitere Einzelheiten und Informationen können der Satzung der Stadt Duisburg über die Erhebung von Vergnügungssteuer für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und für das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt entnommen werden.