Vorübergehende Schließung: Straßenverkehrsamt bezieht neue Räumlichkeiten in Duisburg-Neumühl Das Straßenverkehrsamt bezieht Anfang März ein neues, modernes Gebäude auf der Theodor-Heuss-Straße 80 in Duisburg-Neumühl. Während des sukzessiven Umzuges zum neuen Standort können zeitweise keine Dienstleistungen in der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde angeboten werden und es kommt zur vorübergehenden Schließung: Fahrerlaubnisbehörde Die Fahrerlaubnisbehörde bleibt von Dienstag, 5. März, bis einschließlich Montag, 11. März, am bisherigen Standort auf der Daimlerstraße 3 in Duisburg-Neumühl geschlossen und öffnet voraussichtlich wieder am 12. März am neuen Standort. Zulassungsbehörde / Personen- und Güterverkehr Die Zulassungsbehörde und der Bereich Personen- und Güterverkehr bleiben von Donnerstag, 7. März, bis einschließlich Montag, 11. März, am bisherigen Standort Ludwig-Krohne-Straße 6 in Duissern geschlossen. Beide Bereiche öffnen voraussichtlich wieder am 12. März am neuen Standort. Während der Schließungszeiten finden abschließende Aufbauten, technische Anschlussarbeiten und der gesamte Umzug statt. Außerdem soll zum Ende ein sog. „Belastungstest“ am 11. März durchgeführt werden, bevor dann wieder sukzessive für die folgenden Tage für alle Bereiche des Straßenverkehrsamtes Online-Termine auf www.duisburg.de freigeschaltet werden. Für den Besuch in den Gebäuden der Fahrerlaubnisbehörde (Daimlerstraße 3, 47167 Duisburg) und der Zulassungsbehörde (Ludwig-Krohne-Straße 6, 47058 Duisburg) sind folgende Regeln zu beachten: Weitere Termine werden täglich ausschließlich durch das System automatisiert online freigegeben, jeweils für den überschaubaren Zeitraum von 14 Tagen im Voraus. Wir bitten darum, von Nachfragen nach weiteren Terminen abzusehen.