Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen
Unabhängig von den Anlässen, in denen eine Umkennzeichnung zwingend vorgeschrieben ist (Verlust, Diebstahl o.ä.), kann Ihr Duisburger Fahrzeug auf Wunsch umgekennzeichnet werden.
Beschreibung
Es erfolgt kein weiterer Eintrag in den Fahrzeugbrief oder in die Zulassungsbescheinigung Teil II. Allerdings ist bei „alten“ Fahrzeugpapieren der Umtausch in die „neuen“ Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) gesetzlich vorgeschrieben.