Kurzzeitkennzeichen

Beschreibung

Beschreibung

Zuständig ist die örtliche Zulassungsbehörde oder die Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeuges Die Voraussetzung für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist:

  • die Benennung eines bestimmten Fahrzeuges
  • es gelten die Nachweispflichten wie bei einer normalen Zulassung:
  • das Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde bekannt sein (bereits in Deutschland zugelassen, CoC Papier, Gutachten, etc.)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
  • Fahrzeug muss im Fahrzeugschein konkret bezeichnet sein
  • die Betriebserlaubnis muss gültig sein