Kurzzeitkennzeichen
Beschreibung
Beschreibung
Zuständig ist die örtliche Zulassungsbehörde oder die Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeuges Die Voraussetzung für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist:
- die Benennung eines bestimmten Fahrzeuges
- es gelten die Nachweispflichten wie bei einer normalen Zulassung:
- das Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde bekannt sein (bereits in Deutschland zugelassen, CoC Papier, Gutachten, etc.)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
- Fahrzeug muss im Fahrzeugschein konkret bezeichnet sein
- die Betriebserlaubnis muss gültig sein