Gestattungen für den Ausschank von alkoholischen Getränken

Eine Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz benötigt jeder, der gewerblich bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen, Vereins-, Nachbarschafts-, Straßen- und Stadtteilfesten, Sport- und Werbeveranstaltungen, Märkten etc. alkoholhaltige Getränke abgeben möchte.

Beschreibung

Beschreibung

Bitte beachten Sie: Die Verabreichung alkoholischer Getränke ist erlaubnisbedürftig und kann nur aus besonderem Anlass gestattet werden.

Die Gestattung ist schriftlich und spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen, damit Ihnen die Auflagen rechtzeitig mitgeteilt werden können.

Für Fragen oder eine persönliche Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Bürger- und Ordnungsamt, Sachgebiet Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten.