Veranstaltungen im Außenbereich und in Gebäuden (soweit nicht Gaststätte)
Genehmigungen sind erforderlich für die Durchführung von:
- öffentlichen Veranstaltungen im Außenbereich und in Gebäuden (z.B. Turnhallen, Aulen) mit Musik und/oder Alkoholausschank (z.B. Schützen-, Volks-, Sommer-, Vereins-, Nachbarschafts-, Straßen-, Stadtteilfeste, Kirmessen, Sportveranstaltungen, Konzerte, Märkte)
- Messen, Ausstellungs- und Verkaufsveranstaltungen außerhalb der Ladenöffnungszeiten (z.B. Trödel-, Jahr-, Spezialmärkte, Messen und Ausstellungen), für die Nutzung des nicht eingezäunten Straßenraums (z.B. Gehweg, Fahrbahn) bei ortsfesten Veranstaltungen, für mobile Veranstaltungen (z.B. Schützenumzüge, Laufveranstaltungen, Radrennen), für die Durchführung von pyrotechnischen Maßnahmen (z.B. Feuerwerk).
Beschreibung
Beschreibung
Die Zentrale Eingangs- und Beratungsstelle für Veranstaltungen (ZEB) steht allen potenziellen Veranstalterinnen und Veranstaltern als zentraler Ansprechpartner für Fragen rund um das Genehmigungsverfahren zur Verfügung. Diese Einrichtung können sowohl professionelle als auch nicht professionelle Veranstalterinnen und Veranstalter nutzen. Eine erste Beratung kann auch schon vor der Anmeldung erfolgen.
Der zum Zwecke einer gebündelten Antragsstellung entwickelte Anmeldevordruck wird zentral von der ZEB angenommen und auf mögliche vorliegende Genehmigungspflichten der beteiligten städtischen Fachbereiche überprüft. Nach Antragseingang erhält jeder Veranstaltende eine schriftliche Rückmeldung mit Hinweis auf die genehmigenden Fachbereiche. Darüber hinaus steht die Zentrale Eingangs- und Beratungsstelle für Veranstaltungen als Ansprechpartner im laufenden Genehmigungsverfahren zur Verfügung.
Bitte reichen Sie für Ihre Veranstaltungen rechtzeitig vor dem geplanten Termin -mindestens vier Wochen vorher- den Antrag ein. Für Veranstaltungen mit erhöhtem Planungs- und Bearbeitungsaufwand (z.B. Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial) ist die Anmeldung so rechtzeitig einzureichen, dass ausreichend Zeit besteht, die vom Veranstaltenden zu erbringenden Unterlagen, sowohl durch die erlaubniserteilenden Fachbereiche, als auch durch das Koordinierungsgremium Veranstaltungen (z.B. Sicherheitskonzept) zu prüfen, so dass auch noch Ergänzungen/ Änderungen von dem Veranstaltenden nachgefordert werden können.
Bei Nichtbeachtung dieser Frist ist die Durchführung Ihrer Veranstaltung gefährdet.
Für sicherheitskonzeptpflichtige Veranstaltungen nutzen Sie bitte das auf die Duisburger Veranstaltungspraxis angepasste Mustersicherheitskonzept. Die darin vorgegebene Gliederung ist einzuhalten. Das Mustersicherheitskonzept kann unter der Rubrik Weitere Links und Downloads aufgerufen werden.
Für Fragen, zur Abstimmung für einen persönlichen Beratungstermin oder eine persönliche Antragstellung steht Ihnen die Zentrale Eingangs- und Beratungsstelle für Veranstaltungen (ZEB) zur Verfügung.
Telefonisch ist die ZEB montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0203 283 4633 erreichbar.
Öffnungszeiten:
Die ZEB ist montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr zu erreichen. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist an das Bürger- und Ordnungsamt
32-42-2 ZEB
Friedrich-Wilhelm-Straße 12-14
47051 Duisburg
E-Mail: veranstaltungenstadt-duisburgde
Fax: 0203/283-7099032
zu senden.