Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach dem GüKG oder Gemeinschaftslizenz nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009

Beschreibung

Beschreibung

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen und darüber hinaus ein Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen haben.