Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

Die Meldung der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs an die Versicherung und an den Zoll erfolgt automatisch durch das Straßenverkehrsamt.

Beschreibung

Beschreibung

Fahrzeuge oder Anhänger aus Duisburg oder anderen Zulassungsbezirken können  jederzeit durch die Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden. Die Außerbetriebsetzung kann von jeder Person vorgenommen werden. Eine Vollmacht ist hierfür nicht erforderlich.

Während des Zeitraumes der Außerbetriebsetzung ist die Teilnahme mit diesem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung dieses Fahrzeuges befristet reservieren lassen.

Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Duisburger Kennzeichen und Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung (für das abgemeldete Fahrzeug) ist auch in den Bezirksservicestellen möglich. Erfolgt keine Reservierung, wird das Kennzeichen vom Fahrzeug getrennt und steht zur freien Verfügung.

Hiervon unberührt bleibt nach wie vor die mögliche Vorwegzuteilung als Wunschkennzeichen für ein anderes Fahrzeug. Diese ist jedoch nur beim Straßenverkehrsamt am Zulassungsschalter gegen Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr möglich. Auswärtige Kennzeichen können nicht reserviert werden.

Die Außerbetriebsetzung kann nur nach Online-Terminvergabe erfolgen. Terminvereinbarung Fahrzeugabmeldung (Öffnet in einem neuen Tab)

Für die Außerbetriebsetzung mit Reservierung der Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug ist ein Termin für die Zulassung erforderlich. Terminvereinbarung Fahrzeugzulassung (Öffnet in einem neuen Tab)