Ausfuhrkennzeichen beantragen

Ein Ausfuhrkennzeichen kann beantragt werden, wenn ein Fahrzeug aus der Bundesrepublik Deutschland in das Ausland überführt werden soll. Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens erfolgt für maximal 30 Tage.

Beschreibung

Beschreibung

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters. Eine Zuteilung in Duisburg ist nur möglich, wenn der/die Antragsteller*in einen Wohnsitz in Duisburg oder keinen Wohnsitz im Inland hat.
Antragsteller*innen, die keinen Wohnsitz im Inland haben, müssen zudem persönlich vorsprechen, können sich nicht bevollmächtigt vertreten lassen. Die Zuteilung auf eine ausländische juristische Person ist grundsätzlich nicht möglich.
Eine Vorführung des Fahrzeuges ist immer erforderlich.

Die Vorführung kann nur innerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Bitte beachten Sie dies bei der Terminbuchung.