Ladenöffnungszeiten, Regelungen für Sonntage und Feiertage

Beschreibung

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Allgemeine Informationen zu Öffnungszeiten von Geschäften und von Warenverkauf im Reisegewerbe

Regelungen zur Öffnung von Geschäften (Verkaufsstellen) und zum Verkauf von Waren im Reisegewerbe finden sich im Ladenöffnungsgesetz NRW.

Geschäfte dürfen grundsätzlich von montags bis samstags von 0 bis 24 Uhr geöffnet haben.

An Sonn- und Feiertagen müssen Geschäfte grundsätzlich geschlossen haben. Ausnahmen s. unter

  • Verkauf von Blumen und Pflanzen
  • Verkauf von Back- und Konditorwaren
  • Verkauf von Zeitschriften und Zeitungen

Alle Öffnungszeitenregelungen für Verkaufsstellen gelten auch für den Verkauf von Waren im Reisegewerbe. Weitere Regelungen zum Verkauf von Waren außerhalb von Betriebsstätten s. unter „Reisegewerbe“ und unter „Eis und Imbisse im Reisegewerbe“.

Allgemeine Informationen zu sonstigen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen

Informationen zu Sonn- und Feiertagen und Vorschriften über erlaubte und verbotene Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen finden sich im Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW).

Grundsätzlich sind an Sonn- und Feiertagen alle Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören. Unerheblich ist hierbei, ob es sich um gewerbliche oder um nicht gewerbliche Tätigkeiten handelt.

Ausnahmen vom Arbeitsverbot sind in § 4 und § 10 Feiertagsgesetz NW geregelt.